Applaus im Bayreuther Schwurgerichtssaal Fall Peggy: Freispruch für Ulvi Kulac

Von Manfred Scherer

Es hatte sich angedeutet: Das Landgericht Bayreuth hat am Mittwochmorgen den 36-jährigen Ulvi Kulac vom Vorwurf des Mordes freigesprochen und den Schuldspruch des Landgerichts Hof vom April 2004 aufgehoben. Im mit über 60 Zuhörern und mehr als 40 Medienvertretern vollen Schwurgerichtssaal gab es Applaus und Bravorufe.  

 
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Der Gerichtsvorsitzende Michael Eckstein erklärte in der Urteilsbegründung, Kulac sei aus tatsächlichen Gründen freizusprechen, weil ihm die Tat nicht nachzuweisen sei.

Im Wiederaufnahmeverfahren in Bayreuth hatte sich die Grundlage für den Schuldspruch von Hof zerschlagen: Ein Gutachter, der 2004 ein Geständnis von Ulvi Kulac, das am 7. Mai 2001 spurlos verschwundene Mädchen getötet zu haben, als glaubwürdig bezeichnet hatte, kam zehn Jahre danach zu einem abweichenden Ergebnis - das Geständnis könne erfunden sein.


INFO: Ein  ausführlicher Bericht über die Urteilsbegründung folgt in Kürze.

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