Das Gremium hatte den entsprechenden Antrag der Grünen im Februar 2016 bereits abgelehnt. Damit wollten sich einige Bürger nicht abfinden. Erstmals in der Stadtgeschichte wurde ein Bürgerantrag vorbereitet. Dieser muss von mindestens einem Prozent der Gemeindebewohner unterschrieben sein. Gültig unterzeichnen dürfen ihn Personen, die am Tag der Einreichung volljährig sind, seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben und auch nicht aus anderen Gründen vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.