Fairtrade-Stadt auf der Warteliste

Von Luisa Degenhardt
Wird Pegnitz eine Fairtrade-Town? Das steht noch in den Sternen ... ⋌Foto: Archiv/Ralf Münch Foto: red

338 Unterschriften waren für eine Bewerbung der Stadt um den Titel „Fairtrade-Town“ gesammelt worden. 174 davon waren ungültig, trotzdem hat die Verwaltung den Bürgerantrag für zulässig erklärt. Diese Entscheidung hinterfragte der Stadtrat in der Sitzung am Mittwochabend.

 
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Das Gremium hatte den entsprechenden Antrag der Grünen im Februar 2016 bereits abgelehnt. Damit wollten sich einige Bürger nicht abfinden. Erstmals in der Stadtgeschichte wurde ein Bürgerantrag vorbereitet. Dieser muss von mindestens einem Prozent der Gemeindebewohner unterschrieben sein. Gültig unterzeichnen dürfen ihn Personen, die am Tag der Einreichung volljährig sind, seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben und auch nicht aus anderen Gründen vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Antrag der Grünen abgelehnt

Die Gemeinde überprüft die eingereichten Unterschriften. Alle Unterzeichner müssen zweifelsfrei identifiziert werden können. Mitte März war der Bürgerantrag mit 338 Unterzeichnern bei der Stadt eingegangen. Nach Abzug der ungültigen Unterschriften blieben 164 gültige übrig. Die Stadt hatte zum Zeitpunkt der Einreichung 13 425 Einwohner — ein Prozent davon wären 135. Die Verwaltung ging außerdem davon aus, dass der Bürgerantrag als gemeindliche Angelegenheit anzusehen ist. Eine weitere Voraussetzung für dessen Zulässigkeit. FWG-Stadtrat Karl-Heinz Rödl wollte daraufhin wissen: „Kann jetzt nach jedem Stadtratsbeschluss künftig ein Bürgerantrag gestellt werden?“ Sein Parteikollege Hans Hümmer schaltete sich ebenfalls ein.

Voraussetzungen für Zulässigkeit

„Nicht der Bürgerantrag ist das Maß der Mittel, sondern das Bürgerbegehren“, so Hümmer. Auch FWG-Sprecher Thomas Schmidt meldete sich zu Wort. Da der Antrag den Stadträten nicht vorliege, wolle er wissen, ob die entsprechenden Voraussetzungen für die Zulässigkeit erfüllt seien. Zum Beispiel, ob eine Begründung enthalten sei oder eine Person genannt werde, welche die Unterzeichneten vertrete. „Wenn das so ist, ist alles okay“, sagte Schmidt. Bürgermeister Uwe Raab (SPD) erwiderte: „Ob der Antrag zulässig ist oder nicht – man muss ihn der Rechtsaufsicht vorlegen und die um eine Stellungnahme bitten.“

Zweifel über die Rechtmäßigkeit

CSU-Fraktionssprecher Manfred Vetterl betonte, dass es diesen konkreten Fall noch in keiner Rechtsprechung gegeben habe. Man könne den Antrag aus formalen Gründen scheitern lassen. Oder man könne ihn zulassen und nochmals wie beim ersten Mal entscheiden, wenn der Antrag zugelassen werde. Raab warf ein, dass man dem Antragsteller mitteilen werde, dass es Zweifel über die Rechtmäßigkeit des Antrags gebe „und wir das durch die Rechtsaufsicht bewerten lassen“. Sandra Huber (Grüne) konnte die Argumente ihrer Stadtratskollegen nicht nachvollziehen. Es handle sich bei dem Antrag klar um eine gemeindliche Angelegenheit, da das Thema schon einmal im Stadtrat behandelt worden war. Nun wird die Sache also an die Rechtsaufsicht zur Bewertung übergeben. Dadurch wird sich das Projekt zeitlich noch weiter verschieben.

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