Kritik am Landgericht
Das nun rechtskräftige Urteil ist auch als Kritik am Landgericht Dresden zu verstehen. Sind die BGH-Richter nicht mit dem Urteil eines Landgerichts einverstanden, heben sie es in der Regel auf und verweisen den Fall an ein anderes Gericht. Die Leipziger Richter sahen jedoch in diesem Verfahren die Mordmerkmale Befriedigung des Geschlechtstriebes und die Ermöglichung einer anderen Straftat, hier die Störung der Totenruhe, als gegeben an. Daher verhängten sie die übliche Strafe: Lebenslange Haft.
Der Senat folgte am Mittwoch dem Antrag der Bundesanwaltschaft. Die Verteidigung hatte eine Aufhebung des zweiten Dresdner Urteils und eine erneute Verhandlung vor einem anderen Landgericht beantragt. Das Verhalten des Opfers und dessen eindringliche Wünsche hätten Einfluss auf die Tat genommen, betonte Rechtsanwalt Endrik Wilhelm.
Der Ex-Polizist hatte einen Tag vor der Tat ein Video in seinem speziell präparierten Folterkeller gedreht und dort gesagt: „Morgen ist Schlachttag.“ Unmittelbar nach der Tat hatte er auch die Tötung eingeräumt, in den Prozessen dann aber dazu geschwiegen.