Ex-Politiker Förster kündigt Geständnis an

Von Ulf Vogler,
Der damalige SPD-Landtagsabgeordnete Linus Förster spricht am 29.06.2016 während einer Plenarsitzung im Landtag in München (Bayern). Foto: Matthias Balk/dpa Foto: red

Ein Besuch bei einer Prostituierten läutete vor einem Jahr das Ende von Linus Försters Karriere ein. Der SPD-Landtagsabgeordnete wollte die Frau beim bezahlten Sex heimlich filmen. Letztlich kamen immer mehr Vorwürfe ans Licht. Nun beschäftigt sich ein Gericht damit.

 
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Der wegen sexuellen Missbrauchs angeklagte ehemalige Landtagsabgeordnete Linus Förster wird die Vorwürfe im Prozess voraussichtlich einräumen. «Es wird ein Geständnis geben, er hat ja gar keine andere Wahl», sagte sein Verteidiger Walter Rubach der Deutschen Presse-Agentur. Dies sei Försters Chance in dem Verfahren, in dem dem früheren SPD-Politiker mehrere sexuelle Straftaten vorgeworfen werden. Förster soll insbesondere mehrfach schlafende Frauen missbraucht und dabei teilweise auch heimlich Videoaufnahmen gemacht haben.

Über 1300 Kinderpornos

Ab Montag steht der 52-Jährige deshalb vor dem Landgericht Augsburg. Der Prozess findet vor der Jugendkammer statt, weil Förster auch wegen des Besitzes von mehr als 1300 Kinderpornos angeklagt ist. Insgesamt haben die Richter fünf Verhandlungstage geplant, das Urteil könnte demnach am 29. September verkündet werden.

Prostituierte löste Ermittlungen aus

Ausgelöst wurden die Ermittlungen gegen den Politiker durch eine Augsburger Prostituierte. Laut Anklage war Förster vor einem Jahr zu der Frau gegangen und wollte sie heimlich beim vereinbarten Sex filmen. Mit Hilfe einer Kollegin konnte die Prostituierte den Speicherchip sichern, als sie die Kamera bemerkte. Förster hat nach Angaben der Staatsanwaltschaft zwar noch versucht, sich die Karte zurückzuholen und die Frau bei dem Gerangel auch verletzt. Der Aufnahmechip blieb letztlich aber bei der Prostituierten.

Spur führte zu Förster

Damit erstattete die Frau Anzeige gegen den ihr unbekannten Freier. Die Auswertung der Aufnahmen auf dem Chip führte die Kripo auf die Spur des damaligen Landtagsabgeordneten. Am 15. November 2016 durchsuchten die Ermittler nicht nur Försters Wohnung in Augsburg, sondern auch seine Räume in der Augsburger SPD-Zentrale sowie sein Landtagsbüro in München. Dabei wurden etliche Festplatten und eine Daten-CD sichergestellt, die den Ermittlern Hinweise auf weitere Straftaten brachten.

Politisches Ende

Als die Vorwürfe gegen Förster immer schwerwiegender wurden, kam er Mitte Dezember in Untersuchungshaft. Zuvor schon hatte der frühere schwäbische SPD-Bezirksvorsitzende seinen Rückzug aus der Politik angekündigt. Förster trat aus der SPD aus und legte zum Jahresende 2016 sein Landtagsmandat nieder.

Er verging sich auch an seiner Freundin

Laut Anklage hatte sich Förster beispielsweise 2012 zwei Mal an seiner Freundin vergangenen. Die Frau nahm Schlafmittel und konnte sich deswegen nicht gegen die Übergriffe wehren. Beim Missbrauch soll Förster heimlich Videos gedreht haben. In mehreren Fällen, bei denen er einvernehmlichen Sex mit Frauen hatte, soll Förster ebenfalls ohne Wissen der Opfer eine Kamera positioniert haben.

Heimliche Filmaufnahmen einer Schülerin

Wenige Tage nach dem Zwischenfall mit der Prostituierten in Augsburg soll der Angeklagte erneut heimliche Filmaufnahmen von einer Frau gemacht haben, diesmal in Baden-Württemberg. Förster soll damals einer 20-Jährigen 250 Euro für Erotikaufnahmen geboten haben. Er holte demnach die Schülerin in Stuttgart vom Hauptbahnhof ab und fuhr mit ihr in einen Wald, wo er einvernehmlich Fotos von der Nackten machte. Allerdings soll Förster bei der Gelegenheit auch ohne Erlaubnis der Schülerin Videos gedreht haben.

Angeklagt in mehreren Fällen

Er ist wegen sexuellen Missbrauchs widerstandunfähiger Personen in mehreren Fällen angeklagt, teils werden die Fälle als schwer gewertet, teils wird ihm versuchter Missbrauch vorgeworfen. Ferner werden Förster auch Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen und vorsätzliche Körperverletzung vorgeworfen. Dem Ex-Politiker droht bei einer Verurteilung eine Gefängnisstrafe von bis zu 15 Jahren.

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