Der Hofer Justizsprecher Bernhard Heim erklärte auf Anfrage, dass der angeschuldigte Manager 3,7 Millionen Euro abgezweigt haben und das Geld in mehreren Teilbeträgen auf Umwegen über Hongkong nach Zypern transferiert haben soll. Dabei soll ihm ein Untergebener geholfen haben, gegen den ebenfalls Anklage erhoben wurde. Heim zufolge wird der Untergebene als Mittäter und nicht nur als Gehilfe eingestuft. Auf Anfrage erklärte Heim weiter, dass die zuständige 3. Strafkammer über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden werde und in einem Prozess auch die Prüfung eines besonders schweren Falls in Betracht komme: Ein mit einer Strafe von maximal zehn Jahren Haft bedrohter besonders schwerer Fall kann laut Gesetz bei einem „Vermögensverlust großen Ausmaßes“ vorliegen. Krause war am Tag einer Razzia in der Firmenzentrale am 10. Juli festgenommen worden, am Tag danach erging gegen ihn Haftbefehl. Seither sitzt der Manager, der in der Branche schon als junger Mann eine steile Karriere gemacht hatte, in U-Haft.