Ex-Bürgermeister: Kein öffentlicher Dienst

 Foto: red

Der wegen Untreue verurteilte Ex-Bürgermeister des unterfränkischen Randersacker, Dietmar Vogel (FW), darf in Bayern nicht mehr im öffentlichen Dienst arbeiten.

 
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Wie das Verwaltungsgericht Ansbach am Montag mitteilte, verhängte die Disziplinarkammer diese Strafe per Gerichtsbeschluss. Da Vogel Ende Januar nach einer eineinhalbjährigen Hängepartie selbst zurückgetreten war, stellte die Kammer das Disziplinarverfahren darüber hinaus ein. Er muss aber die Kosten des Verfahrens tragen.

Vogel hatte sich als Erster Bürgermeister von Randersacker (Landkreis Würzburg) seinen Urlaub ausbezahlen lassen - was er als Wahlbeamter nicht durfte. Es ging um rund 25.000 Euro. Das Amtsgericht Würzburg hatte ihn dafür zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Gegen den Ansbacher Beschluss kann Vogel binnen zwei Wochen Beschwerde einlegen. Dann müsste der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München entscheiden.

dpa

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