Wie das Verwaltungsgericht Ansbach am Montag mitteilte, verhängte die Disziplinarkammer diese Strafe per Gerichtsbeschluss. Da Vogel Ende Januar nach einer eineinhalbjährigen Hängepartie selbst zurückgetreten war, stellte die Kammer das Disziplinarverfahren darüber hinaus ein. Er muss aber die Kosten des Verfahrens tragen.
Ex-Bürgermeister: Kein öffentlicher Dienst
Redaktion 13.02.2017 - 16:29 Uhr