Immense Folgen
Die Folgen der Entscheidung für mit Daten handelnde Unternehmen sind immens. Ohne den nahezu aussichtslosen Nachweis eines angemessenen Schutzniveaus des US-Rechts verwirklicht die Datenübermittlung in die USA in fast allen Fällen ohne wirksame Einwilligung Bußgeldtatbestände und begründet Unterlassungs- und Schmerzensgeldansprüche der Betroffenen. Angesichts der vielen Vermögenswerte, über die die betroffenen US-Unternehmen in Europa verfügen, ist auch die zwangsweise Durchsetzung der europäischen Standards realistisch.
USA müssen sich bewegen
Der hohe europäische Qualitätsstandard für den Datenschutz setzt sich also im Zweifel durch. Für die praktische Bewältigung der neuen Lage sind nun einerseits technische Lösungen erforderlich die im Hintergrund bei vielen Unternehmen zweifellos schon bereit stehen. Andererseits hat der Gerichtshof auch deutlich gemacht, dass die politischen Spielräume für Verhandlungen in den USA begrenzt sind, weil wichtige Grundrechtspositionen der europäischen Bürger auf den Spiel stehen. Die Erfahrungen mit dem nun gescheiterten Safe Harbor I-System zeigen, dass dies die USA dazu zwingen wird, sich ganz erheblich zu bewegen.