Erholung für Lasterfahrer Pflicht

Von Pia Artz
Brummi-Fahrer müssen sich umstellen: Wochenruhe auf Rastplätzen ist per Gesetz verboten. ⋌Foto: Archiv/Ralf Münch Foto: red

Für alle Lastwagenfahrer in Deutschlands gilt seit Kurzem die Regelung, dass sie ihre Wochenruhezeit von 45 Stunden nicht mehr in ihrer Fahrerkabine verbringen dürfen. Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Fahrer die Zeit entweder in einem Hotel unterkommen oder zu Hause verbringen.

 
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Die Meinungen zu diesem Gesetz sind unter den Speditionen geteilt.

„Das Gesetz ist durchaus sinnvoll“, erklärt Ilhan Altincik, Disponent der Spedition Alfred Böhm GmbH. Deutschland würde so deutlich wettbewerbsfähiger werden. Ausländische Fahrer, die zeitweise an die drei Monate mit ihrem Fahrzeug unterwegs sind, werden so auch gezwungen, effektivere Pausen einzulegen.

Hotelaufenthalte für Wochenruhezeit

Eine Verkürzung derWochenruhezeit ist erlaubt Gemeint sind hauptsächlich Fahrer aus Osteuropa, wie Rumänien, Bulgarien oder Polen. Der Vorteil, dass diese Fahrer sehr wenig Geld kosten, fällt so automatisch weg, wenn die Speditionen ihnen zusätzlich Hotelaufenthalte für die Wochenruhezeit finanzieren müssen. Eine Verkürzung der Wochenruhezeit ist erlaubt, wenn es einen entsprechenden Ausgleich gibt.

„Wir von der Alfred Böhm GmbH handhaben es so, dass unsere Fahrer eine Woche mit sechs Schichten fahren, dann 24 Stunden Pause machen müssen und noch mal sechs Schichten innerhalb einer Woche fahren. Danach verbringen die Fahrer ihre 45 Stunden Wochenruhezeit zu Hause“, so Altincik.

Ruhezeit von mindestens elf Stunden

Während der Schichten wird natürlich die vorgeschriebene Ruhezeit von mindestens elf Stunden eingehalten. Leonhard Deiml, Leiter des Transportunternehmens Deiml Leonhard GmbH & Co. KG. hingegen ist kein Freund dieser Vorschrift. Seiner Meinung nach sei dieses Gesetz ein Luftgesetz, das nicht richtig greifen könne. „Wenn die Fahrer nach Italien unterwegs sind geht es gar nicht anderes, als dass sie ihrer Wochenruhezeit im Lastwagen verbringen“, so Deiml. „Erstens sollen sie den Lastzug nicht zu lange unbeaufsichtigt lassen, zweitens gibt es gar nicht genug Unterkunftsmöglichkeiten für die Fahrer.“

Er hält dies auch für unnötig, da es in den Lastwagen schöne Fahrhäuser mit Klimaanlage gebe und in Wohnwägen ja auch problemlos drei Wochen Urlaub gemacht werden würde.

Unvorhersehbare Ereignisse

Außerdem weist er auf die unvorhersehbaren Ereignisse hin, wie ein langer Stau, die dazu führen, dass die Fahrer nicht nach Hause kommen können. Wenn dieses Gesetz richtig greifen soll, müssten laut Deiml erst andere Voraussetzungen erfüllt werden, wie zum Beispiel der Bau von Unterkünften an Rastplätzen, die speziell für die Fahrer geeignet sind.

Andreas Götz, der Götz Transporte leitet, ist nicht der Ansicht, dass die Fahrkabine in den Lastwagen komfortabel genug ist. um in ihr die Wochenruhezeit zu verbringen. „Die Fahrer brauchen einen gewisse Ruhezeit, um ihren Akku wieder aufladen zu können“, so Götz. „Da reichen zweieinhalb Quadratmeter nicht.“ Da sie voll ausgeruht wieder in den Verkehr starten könnten, sei nach einer Ruhezeit von 45 Stunden im Lastwagen nicht gegeben. Die Auftragslage in seinem Unternehmen sei glücklicherweise so, dass die Fahrer jedes Wochenende ihrer Wochenruhezeit zu Hause verbringen können.