Der im Jahr 2000 geborene Kläger war nach Gerichtsangaben im dritten Lebensmonat in einer Kombi-Impfung gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, Hepatitis B, Kinderlähmung und das sogenannte Hib-Bakterium geimpft worden, das bei Kleinkindern unter anderem eine Hirnhautentzündung hervorrufen kann. Am dritten Tag nach der Impfung trat ein erster, im Gehirn ausgelöster Krampfanfall auf, etliche Anfälle folgten. Bereits im ersten Lebensjahr wurde eine Schwerbehinderung festgestellt. Der entsprechende Impfstoff werde heute nicht mehr verwendet, hieß es.