Bamberger Gericht wird am 7. Oktober ein Zwischenurteil fällen Ende des Fichtelberger Millionen-Streits in Sicht

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Kaum zu glauben, doch die Gebäudereste der Kristalltherme in Fichtelberg sollen nach Schätzungen von Fachleuten etwa vier bis fünf Millionen Euro wert sind. Ein völliger Neubau wäre also nicht nötig - ein entscheidendes Detail im Gerichtsstreit zwischen Badbetreiber Heinz Steinhart und der Gemeinde. Foto: Archiv/Harbach Foto: red

Das Ende des Fichtelberger Millionenstreits ist in Sicht: Das Bamberger Oberlandesgericht wird am 7. Oktober ein Zwischenurteil verkünden. Es geht um die alles entscheidende Frage, ob die Gemeinde von den Verträgen mit Badbetreiber Steinhart vor zwei Jahren hätte zurücktreten dürfen oder nicht. Das Gericht machte bereits zum zweiten Mal deutlich, dass es die Gründe für einen Rücktritt für „problematisch“ hält.

 
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Auf dem Höhepunkt des Streits zwischen Badbetreiber Heinz Steinhart (71) und der Gemeinde Fichtelberg griff der Gemeinderat im Herbst 2012 zum äußersten Mittel: Unter dem damaligen Bürgermeister José Ricardo Castro-Riemenschneider (CSF) wurde beschlossen, die Verträge mit Steinhart zu kündigen. Weil Steinhart sich nicht an die Abmachungen gehalten habe. Wiederholt hat Steinhart gefordert, diesen „rechswidrigen“ Beschluss rückgängig zu machen. Jetzt zeigt sich: An dieser Forderung hängt der Ausgang des jahrelangen Prozesses der Gemeinde gegen Steinhart.

Der Vorsitzende Richter Johannes Ebert hält die Gründe, wegen denen die Gemeinde die Verträge mit Steinhart gekündigt hat, für „problematisch“ – genauso wie sein Vorgänger vor 15 Monaten. Das Gericht hat zu prüfen, ob es wirklich rechtliche Rücktrittsgründe gab. Steinhart steht in einem „Dauerschuldverhältnis“ mit der Gemeinde – bei dem eine Kündigung nicht möglich ist.

Vertragsverhältnis wie bei einem Mieter

Wie bei einem Mieter müsste die Gemeinde kündigen. Eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen, nur eine außerordentliche ist erlaubt. Bei vertragswidrigem Verhalten hätte die Gemeinde eine Verwarnung aussprechen müssen, so, wie wenn eine Firma ihrem Arbeitnehmer kündigt. Die Gemeinde hatte beanstandet, dass Steinhart das Dach der Therme nicht in Schuss gehalten habe. Sie schrieb Steinhart eine Abmahnung – drei Jahre nach der Beanstandung. Ob das erlaubt ist, wird das Gericht klären müssen: im Urteil vom 7. November.

Auch die Summe, die die Versicherung für das abgebrannte Gebäude bezahlen wird, hängt von diesem Zwischenurteil ab. „Weil dann die Höhe der Versicherungsleistung erheblich beeinflusst wird“, sagte Steinharts Anwalt Eberhardt Meiringer. Denn wenn die Verträge Bestand haben, muss Steinhart die Therme in Fichtelberg wieder aufbauen und die Gemeinde muss sich mit ihm an den Tisch setzen.

Gebäudereste in Fichtelberg sind rund vier Millionen Euro wert

Anders sieht es aus, wenn „Steinhart rechtlich gehindert ist wieder aufzubauen“, so sein Anwalt Meiringer, und also „an anderer Stelle“ ein neues Bad baut. Dann könnte die Versicherung mehr bezahlen. Denn in Fichtelberg stehen noch Gebäude und Gebäudereste, die nach Schätzungen von Fachleuten etwa vier bis fünf Millionen Euro wert sind. Ein völliger Neubau wäre also nicht nötig.

Wie viel Geld die Versicherung an Steinhart bezahlen muss, darüber streitet er sich vor einem anderen Gericht in Nürnberg. Die Versicherung hat angekündigt, etwa sieben Millionen zu bezahlen, Steinharts anderer Anwalt, der Linken-Politiker Gregor Gysi kommt jedoch auf einen Betrag von mehr als 20 Millionen Euro.

Anwalt Gysi fliegt mit Turboprop-Jet ein

Gysi kam am Dienstagabend in einem Jet King Air 90, einem zweimotorigen Hochleistungs-Turbopropflugzeug mit Druckkabine, nach Bamberg. Bis in den späten Abend wollten Steinhart, hochrangige Vertreter der Versicherung, Anwälte und Georg Ritter (CSU), Bürgermeister von Fichtelberg miteinander verhandeln. Steinhart hatte der Gemeinde ein Ultimatum gestellt, das Dienstag um Mitternacht auslaufen sollte: Entweder Fichtelberg entscheidet sich für ihn als Bauherr einer neuen Therme – oder er baut woanders.

„Zu diesem Ultimatum sage ich jetzt nichts“, sagte Ritter. Der Gemeinderat hatte das Kontaktverbot mit dem Badbetreiber in seiner jüngsten Sitzung zwar aufgehoben, dem Bürgermeister aber keine weitere Vollmacht erteilt, über den Rücktritt vom Rücktritt der Verträge zu verhandeln. „Das muss der Gemeinderat entscheiden“, sagte Ritter.

Der Ton ist sachlicher geworden

Doch beide Seiten, Fichtelberg und Steinhart, sagten, sie wollten miteinander reden. Der Ton, das lobten auch die Anwälte beider Seiten, habe sich „versachlicht“. Ganz neue Töne kamen von Georg Ritter: Er will Steinhart Unterlagen geben, in denen es um das nie zustande gekommene Projekt eines Therapie-Zentrums geht. „Ich habe nichts zu verheimlichen“, sagte Ritter dem Kurier. Steinhart hatte der Gemeinde immer den Vorwurf gemacht, einen anderen, weit weniger geeigneten Bewerber für dieses Projekt vorzuziehen.

Allerdings machte Helmut Schmitz, Anwalt der Gemeinde Fichtelberg klar: Bevor man mit Steinhart reden werde, fordere die Gemeinde Zahlen zum Wiederaufbau: „Was ist der Neuwert, was der Zeitwert, was sind die fixen Kosten, wie ist die Finanzierung, die man angedacht hat, was wird aufgebaut, welche Attraktionen“, sagte Schmitz. Das brauche man „zeitig“, denn „das muss der jetzige Eigentümer wissen“. Steinhart hatte immer angeboten, das Geld der Versicherung zu verbauen. Wenn das neue Bad teurer werde, würde er den Rest aus eigenen Mitteln drauflegen.

Aber auch Steinhart selbst schlug wesentlich sanftere Töne an als noch vor einem Jahr. Nach einer schweren Operation an der Galle kam er auf Krücken ins Gericht, er konnte kaum sprechen vor Schwäche. Aber er bot an, sollten die Verträge bestehen bleiben, in anderen strittigen Punkten schnell zu einer Einigung zu kommen. Der Rest spiele nicht die entscheidende Rolle. Sein Ziel bleibe, „schnellstmöglich“ wieder aufzubauen.

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