Der jahrelang isoliert lebende Mann soll lernbehindert sein und befindet sich seit seiner „Befreiung“ im Bezirkskrankenhaus, wo er therapiert wird. Welche Therapie er bekommt und wie es dem „Phantom“ heute geht, das beantwortet das Bezirkskrankenhaus nicht. Krankenhaussprecherin Ulrike Sommerer begründete das auf die Anfrage dieser Zeitung hin mit ärztlicher Schweigepflicht.
Die Eltern haben, wie Anwältin der Benker-Roth sagte, ein Besuchsrecht. Die Mutter sagte auf neuerliche Anfrage: „Bei uns ist es ihm besser gegangen.“
Sollte es überhaupt zum Prozess kommen, dürften dabei rechtlich und auch moralisch interessante Fragen aufgeworfen werden: Einziger direkter Tatzeuge wäre der Sohn, also das mutmaßliche Opfer selbst. Abgesehen von der Frage, ob der Mann überhaupt prozessfähig ist, hätte er das Recht, eine Aussage im Prozess gegen seine Eltern rundweg zu verweigern. Auch die Frage, ob es strafrechtlich relevant ist, wenn betagte Menschen mit einer schweren Aufgabe wie im vorliegenden Fall möglicherweise überfordert sein könnten, könnte diskutiert werden.
Laut Oberstaatsanwalt Herbert Potzel hat seine Behörde mehrere Gutachter eingeschaltet.