Eismacher für Hitlergruß bestraft

Von Manfred Scherer
 Foto: red

Er macht Super-Eis, aber er hat einen unterirdischen Humor. Weil ein bekannter Bayreuther Eismacher in Facebook zwei Fotos veröffentlichte, die den Hitlergruß zeigten, muss er eine hohe Strafe zahlen. Sein Anwalt Tobias Liebau sagt, die Anzeige habe damals ein Konkurrenten erstattet: "Schäbig."

 
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Der Eismacher hat am Donnerstagmorgen einen Strafbefehl des Amtsgerichts in Höhe von 4.500 Euro  akzeptiert - kurz vor Beginn des für diesen Tag angesetzten Prozesses. An der Gerichtstafel des Bayreuther Amtsgerichts stand unter dem Verfahren gegen den Italiener "Der Termin wurde aufgehoben".

Er bestritt, Nazi zu sein

Die Facebook-Posts des Mannes hatten im Sommer für Aufsehen gesorgt. Internetnutzer hatten auch den Kurier auf die geschmacklosen Bilder und Texte aufmerksam gemacht. Auf Anfrage des Kuriers bezeichnete der Mann die Post damals als "Spaß" und bestritt es, ein "Nazi" zu sein.

In den Posts gab es fremdenfeindliche, wie etwa unter dem Foto der dunkelhäutigen italienischen Intergrationsministerin Cedile Kyenge, das neben das Foto eines Affen gestellt worden war: "Bei der Geburt getrennt", stand mit im Bild, das der Eismacher teilte.

Selbstporträt mit Hitlerbärtchen

Diese Geschmacklosigkeit hat die Justiz nicht für strafbar gehalten, wohl aber ein Foto des Eismachers selbst, auf dem er mit angemaltem Hitlerbart beim Hitlergruß zu sehen ist. Auch ein Foto von Adolf Hitler und dem italienischen Diktator Mussolini beim Hitlergruß nennt der Strafbefehl gegen den Eismann als strafbare "öffentliche Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen".

"Eine sehr hohe Strafe" nennt Rechtsanwalt Tobias Liebau die 90 Tagessätze zu je 50 Euro: "Er ist Italiener. In Italien sind solche Sachen gang und gäbe. Man kann in Italien Wein kaufen mit Etiketten, auf denen Hitler abgebildet ist."  Sein Mandant habe sich trotzdem entschlossen, die saftige Strafe zu akzeptieren, um einen öffentlichen Prozess mit Presseberichterstattung zu vermeiden. Doch der Presse macht Liebau keine Vorwürfe, wohl aber jenem Konkurrenten, der die Anzeige erstattet hatte: "Man kann wirtschaftlichen Wettbewerb auch fairer betreiben." Mit den 90 Tagessätzen ist der Eismacher haarscharf an einer wichtigen Grenze vorbeigeschrammt: Ab 91 Tagessätzen gilt man als vorbestraft und ein Eintrag ins Führungszeugnis steht dann zu Buche.

Einen ähnlichen Fall hatte es letztes Jahr in Selb gegeben. Hier hatte ein Ladeninhaber ein Schild "Asylanten müssen draußen bleiben" aufgestellt, in der Optik von Schildern, die sonst für Hunde gelten. Der Mann wurde angezeigt, es kam zum Prozess, weil der Mann den Strafbefehl nicht akzeptierten wollte. Er wurde zu einer Geldstrafe verurteilt. Staatsanwaltschaft und Gericht waren der Ansicht, dass der Mann mit dem Schild eine Bevölkerungsgruppe böswillig herabwürdige, weil es Asylbewerber mit Hunden gleichsetze. Zudem sei dieses Schild dazu geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören. Die Verteidigung hatte auf die Meinungsfreiheit verwiesen und Freispruch verlangt.

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