Stayfriends darf im Profil neuangemeldeter Nutzer nicht voreinstellen, dass Profilbilder automatisch auf Suchmaschinen und Partnerwebseiten angezeigt werden, urteilte das Landgericht Nürnberg-Fürth und schloss sich damit der Einschätzung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) an. Eine solche Weitergabe personenbezogener Daten sei nur mit Einwilligung der Betroffenen erlaubt, sagte VZBV-Rechtsreferent Heiko Dünkel.
Einstellungen zur Datenweitergabe ungültig
Redaktion 14.05.2018 - 12:22 Uhr