Denn in der Innenstadt ist das "Verweilen zum Konsumieren alkoholischer Getränke" laut Stadtsatzung nicht erlaubt.
In der Nacht von Freitag auf Samstag stellten Beamte der Kulmbacher Polizei in der Spitalgasse zwei junge Männer fest, von denen einer öffentlich aus einer Bierflasche trank. Das wurde seinem Begleiter zum Verhängnis.
Denn in der Innenstadt ist das "Verweilen zum Konsumieren alkoholischer Getränke" laut Stadtsatzung nicht erlaubt.
Weil das öffentliche Biertrinken an dieser Stelle somit eine Ordnungswidrigkeit darstellt, schritten die Ordnungshüter ein und kontrollierten die zwei Personen.
Neben einer Ordnungswidrigkeitenanzeige leiteten die Beamten daher ein Strafverfahren ein, in welchem sich der jüngere der Beiden nun vor der Justiz verantworten muss.
red