Behörden haben wegen Verengung des Bachlaufs noch nicht entschieden Ehrlichbach: Lappe für gütliche Einigung

Von Dieter Jenß
Stein des Anstoßes ist die Verengung des Ehrlichbaches an der Straße „Untere Au“, die zur Therme Obernsees führt. Foto: Dieter Jenß Foto: red

Zu einer endlosen Geschichte scheint sich die Verengung des Ehrlichbaches in der Unteren Au in Obernsees zu entwickeln. In der Sitzung des Gemeinderates appellierte Sven Gössl (BVggO Obernsees) an Bürgermeister Karl Lappe, Einfluss auf das Wasserwirtschaftsamt zu nehmen, um das Verfahren zu beschleunigen. Es drohen hohe Schadensersatzforderungen, wenn Regenwasser nicht abfließen kann.

 
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In der Bürgerversammlung 2015 hatte Werner Stahlmann gefragt, wer am Ortsausgang von Obernsees Richtung Truppach, das Aufschütten der Uferböschung durch große Gesteinsbrocken genehmigt hat. Stahlmann warnte damals. Der Bach wäre zu eng geworden, um größere Niederschlagsmengen abzuleiten. Das Wasser würde dann auf die Grundstücke in der Unteren Au und in die Keller fließen. Dann stelle sich die Frage, wer für den Schaden haftet. Stahlmann regte an, das Wasserwirtschaftsamt einzuschalten. Es könne nicht sein, dass der Ehrlichbach streckenweise nur noch 80 Zentimeter breit ist und dort nur noch ein Viertel seines Volumens habe, so Stahlmann.

Gefahren für Anlieger ausschließen

Es treffe zu, so Bürgermeister Karl Lappe, damals bei seiner Antwort, dass einige Kubikmeter Wasserverdrängung vorliegen. Er werde sich der Sache annehmen und das Ganze prüfen lassen, um eine Gefahr für Anlieger ausschließen zu können. Der Gemeinderat wird, so der Bürgermeister, im Rahmen einer Bauausschusssitzung das Ganze begutachten.

Nachdem es zwischenzeitlich keine neuen Erkenntnisse gab, unternahm Stahlmann bei der Bürgerversammlung im März 2016 einen erneuten Vorstoß. Dabei wies er darauf hin, dass nach wie vor eine unzulässige Einschränkung des Bachverlaufes gegeben ist.

Bescheid vom Landratsamt steht noch aus

Bereits wenige Tage nach dem Bericht im Kurier im vergangenen Jahr fand ein Ortstermin mit Behördenvertretern statt, so Lappe. Er bat um Verständnis, dass der Bescheid vom Landratsamt noch aussteht. „Das ist schon eine lange Wartezeit“, so Stahlmann dazu.

Bei seiner Antwort versicherte Bürgermeister Lappe, dass er schon mehrmals nachgehakt habe. In der Schwebe sei, ob ein völlig neues Wasserrechtsverfahren für die gesamte Ortschaft eingeleitet wird. Allerdings würde ein erneuter Termin mit den Fachbehörden seinen Vorstellungen am ehesten entsprechen und dabei eine gütliche Einigung mit dem Anlieger angestrebt werden. Dabei sollte auch eine neue Durchgangsberechnung des Wasserlaufes mit vorgenommen werden. Es habe keinen Sinn, jetzt etwas auf die Schnelle zu machen.

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