EHC: GmbH-Gründung rückt näher

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EHC-Vorsitzender Don Langlois will einen Kooperationsvertrag zwischen Verein und GmbH ausarbeiten, der die Interessen beider Seiten einvernehmlich und zukunftsfähig regelt. Foto: Peter Kolb Foto: red

Die Parteien haben sich angenähert, die Ausgliederung der DEL2-Mannschaft des EHC Bayreuth in eine Spielbetriebsgesellschaft rückt näher – das ist das Ergebnis der Verhandlungen zwischen dem Tigers-Vorstand und den designierten GmbH-Geschäftsführern Margrit und Matthias Wendel.

 
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Dem Ehepaar Wendel liegt ein vom EHC-Vorsitzenden Don Langlois unterzeichnetes Bestätigungsschreiben vor, dass die Anwälte der beiden Parteien über den Kooperationsvertrag zwischen der noch zu gründenden GmbH und dem Verein verhandeln sollen.

„Das war der erste, wichtigste und dringend notwendige Schritt“, sagt Matthias Wendel. „Denn eine andere Chance als diese hat DEL2-Eishockey in Bayreuth nicht.“

Das Ehepaar Wendel hatte sein Mitwirken an der GmbH, in der es Hauptgeldgeber sein wird, von diesem Bestätigungsschreiben abhängig gemacht und zeitlichen Druck auf den EHC-Vorstand ausgeübt. Bis Mittwoch, 24 Uhr, hatte sich die Vereinsführung erklären müssen, ansonsten hätten die Wendels ihre GmbH-Pläne ad acta gelegt.

Nach der ersten Annäherung ist es für Familie Wendel wichtig, den Kooperationsvertrag so zu gestalten, dass es für beide Seiten eine „vernünftige und einvernehmliche Lösung“ gibt. Auch Langlois verfolgt, den „100-prozentigen Wunsch“, den Mitgliedern bei der für den 21. Februar geplanten außerordentlichen Versammlung einen gemeinsamen Kooperationsvertrag vorzulegen.

In einer Vereinsmitteilung verdeutlichen Langlois und seine Stellvertreterin Karin Proß: „Ziel ist es, einen Vertrag auszufertigen, der die Interessen beider Seiten einvernehmlich und zukunftsfähig regelt. Dabei geht es sowohl um finanzielle als auch organisatorische Aspekte, die von beiden Seiten professionell abgestimmt werden müssen.“

Mitgliederversammlung trifft Entscheidung

Was bis zur Mitgliederversammlung passiert, erklärt Rechtsanwalt Stefan Hübner: Dem EHC-Vorstand liege ein von der noch zu gründenden GmbH erstellter Kooperationsvertrag vor, nun könne der Verein seinen Standpunkt und Änderungswünsche einreichen, die dann auf Anwaltsebene (Wendel: „Hier kann alles unabhängig, emotionslos und sachlich diskutiert werden.“) besprochen werden.

„Idealerweise finden wir einen Konsens“, sagt Hübner. „Wenn nicht, dann wird auf der Mitgliederversammlung die Version der GmbH zur Abstimmung kommen.“ Natürlich habe der EHC-Vorstand dort dann auch die Möglichkeit zu erklären, aus welchen Gründen er diesem Vorschlag nicht zustimmen konnte, welche Bedenken er hat.

Ob ein Kooperationsvertrag in Kraft tritt, entscheidet dann das höchste Gremium des Vereins, die Mitgliederversammlung. Fällt das Votum pro Kooperationsvertrag aus, dann wird die GmbH, nach Aussagen der Wendels, einen bis zwei Tage später gegründet.

Planungen für nächste Saison laufen 

Untätig wird das Ehepaar bis zur Kalenderwoche acht allerdings nicht sein. „Die Zeit ist schon weit vorangeschritten, wir müssen die Planungen für die kommende Saison sofort angehen.“ Dies gelte vor allem für die Punkte Vertragsverlängerungen mit Spielern und Sponsorenakquise.

„Unser Grundrahmen für die Lizenzierung steht“, sagt Matthias Wendel. Über die Höhe des Etats will er noch keine Angaben machen, doch eine Information gibt er bereits preis: „Wir gehen davon aus, die sportliche Qualifikation vorausgesetzt, dass es auch in der kommenden Saison DEL2-Eishockey in Bayreuth geben wird.“

Info:Die Mitglieder des EHC Bayreuth erhalten vor der Mitgliederversammlung die Möglichkeit, das erarbeitete Vertragswerk einzusehen.

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