Eine Welt der Maßanzüge
Tim Fischer, einer der Anwälte von Gabriele K. sieht die Karriere der Anlagebetrügerin natürlich ganz anders: Aber er wollte sich nicht in Zahlen verlieren. Die hohe Haftstrafe, die der Staatsanwalt forderte, werde dem Verfahren nicht gerecht. Wie sind die Hintergründe des Verfahrens, warum hat Gabriele K. das Geld „zweckentfremdet“? Für Fischer hat sie auf Bankgarantien vertraut. Sie hätte natürlich nicht auf die falschen Zusagen falscher Personen vertrauen dürfen. Aber daran sei das „Umfeld“ schuld, in dem sie sich bewegt hatte. Schicke Stempel, Maßanzüge zählten zum Teil mehr als schriftliche Nachweise, die man mit nach Hause nehmen dürfe. Außerdem sei der internationale Fonds nur etwas für Profis gewesen, bei man unter 100 000 Euro gar nicht erst anzufangen brauchte. Hier sollten die Anleger „auch mal links und rechts schauen“. Nicht nur Gabriele K. sei getäuscht worden, sondern auch die Profis von dem internationalen Fonds.
All das sei der Hintergrund ihres späten Geständnisses. Sie habe lange mit sich gerungen, bis diese Erkenntnis kam – nachdem sie sich in diesen Kreisen bewegt habe.
Außerdem sei Gabriele K. bis zum Schluss der Meinung gewesen, sie hätte das Geld mit der Unterschrift unter einen anderen Vertrag noch retten können – ein Strohhalm, an den sie sich lange klammerte. Fischer forderte eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten.
Unverschämt und unverfroren
Jan Bockemühl, ihr zweiter Anwalt, beschrieb Gabriele K.s Karriere so: Nach vielen Jahren Arbeit sei eine Hoffnung zerstört worden. Es sei daher „unverfroren“ und „unverschämt“, ihr zu unterstellen, sie habe einen Betrug in großem Stile geplant. Dies sei nicht bewiesen. Die Manager des internationalen Fonds, nicht Gabriele K., hätten die Idee geboren, das große Geld zu machen. Dort sei auch das falsche Dokument des falschen Chefs des Aktien-Internethandelshauses aufgetaucht, auf den sie ihre Hoffnungen gesetzt hätte.
Es gebe keine Verdachtsmomente, schon gar keine Beweise, dass Gabriele K. sich falsche Dokumente beschafft habe. Alles andere sei „Propaganda“ gegen Gabriele K. Sie habe darauf vertraut, weil die Treffen mit dem falschen Banker in großen, bekannten Bankhäusern in der ganzen Welt stattfanden. "Sie ist hinters Licht geführt worden."
Wäre der letzte, der wichtigste Vertrag zustande gekommen, „sie hätte die Ansprüche aller Anleger bedienen können“. Dann hätte kein Hahn danach gekräht, dass sie vorher die Gelder zweckentfremdet verwendet hätte – wenn sie nachher alle ihre Rechnungen bezahlt hätte. Fazit Bockemühls: Er forderte, Gabriele K. nicht wegen Betrugs zu verurteilen, sondern wegen Veruntreuung. Er forderte höchstens sechs Jahre und neun Monate - und sie bald aus dem Gefängnis zu entlassen.
Treu, brav, doof
Walter Bagnoli, Bernd K.s zweiter Anwalt:, forderte im Gegensatz zum Staatsanwalt nur eine Geldstrafe in Höhe von 900 Euro für seinen Mandanten. Übrig von allen Beschuldigungen gegen Bernd K. seien nur zwei Bargeld-Abhebungen auf Mallorca. Mehr nicht. Er sei nur Vermittler gewesen – und Ehemann. Als solcher habe er wie immer Geld von Konten seiner Frau abgehoben. „Vom Geschäft hatte er keine Ahnung“, sagte Bagnoli.. „Wenn’s wichtig war, war er nie dabei.“ Er habe davon ausgehen müssen, dass alle Geschäfte seiner Frau der Richtigkeit entsprachen. Bernd K. sei allerdings „leichtfertig“ gewesen, er hätte sehr wohl genauer hinschauen müssen, um welche Geschäfte es sich handelte. Bernd K. sei hier "treu, brav, doof" gewesen.
Letztes Wort von "Dubai-Gabi"
In einer Erklärung sagte Gabriele K.: Sie es so erzogen, Immer die Wahrheit zu sagen. "Ich bedauere und bereue zutiefst, was meine Investoren, Anleger und meine Familie durchmachen mussten. Ich kenne die meisten der Anleger persönlich. Es sind größtenteils freundschaftliche Beziehungen. Die Vorstellungen, welche Ängste die Leute quälen, lassen mich weder zur Ruhe kommen geschweige denn schlafen."
Die englische Großbank HSBC will sie jetzt verklagen. Sie sieht von ihr getäuscht.