Anlagebetrügerin hat einen Fonds um 33 Millionen Euro betrogen - Leichtgläubigkeit der Anleger Dubai-Gabi: Staatsanwalt fordert zehn Jahre Haft

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Letzte Besprechungen Gabriele K. (51) mit ihren Anwälten vor den Plädoyers. Foto: Lapp Foto: red

Heftiger Betrag, heftige Strafe: Der Staatsanwalt forderte für die als Dubai-Gabi bekannte Anlagebetrügerin Gabriele K. (52) aus Hof zehn Jahre Haft. Einen internationalen Fonds hatte sie um 33 Millionen Euro betrogen. Die mehr als zehn Millionen Euro, um die sie private Kleinanleger betrogen haben soll, wurden gar nicht mehr verhandelt am Landgericht Hof.

 
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Sie kam wie immer in Schwarz, nur viel schneller als in den vergangenen neun Monaten des Prozesses. Am Tag der Plädoyers wollte Gabriele K. den Fotografen keine Gelegenheit bieten. Beharrlich drehte die Millionenbetrügerin ihnen den Rücken zu und besprach sich mit ihren Anwälten und ihrem Mann, dem Mitangeklagten Bernd K. (53).

Länger als eine Stunde, dauerte es vorzulesen, was die Polizisten alles beschlagnahmt hatten. Grundstücke, Fahrzeuge, Computer, Luxus-Sonnenbrillen, ein Billardtisch, ein paar tausend Euro Bargeld. Auf vielen Konten in Luxemburg, Spanien, der Schweiz und Deutschland liegen ebenfalls noch ein paar Tausender –Ruinen eines Luxuslebens. Mehr als zehn Millionen Euro soll sie ihren Anlagekunden abgeknöpft haben und es für sich verwendet haben, um etwa 33 Millionen hat sie einen internationalen Fonds erleichtert. Dies hatte sie erst ganz am Ende des Prozesses ihren Regensburger Anwalt Jan Bockemühl einräumen lassen. Von Reue zeigte sie keine Spur, sie ließ angeben, selbst getäuscht worden zu sein.

Staatsanwalt Uwe Demuth beschrieb Gabriele K.s kriminelle Karriere so: Sie entschloss sich etwa 2008, ihren Lebensunterhalt durch „größere Betrügereien“ zu finanzieren .Durch ihr Auftreten und durch ihre Kenntnisse als gelernte Bankkauffrau köderte sie ihre Kunden. Mit einem internationalen Fonds schloss sie Millionen-Verträge über ihr Firmengeflecht ab. Sie versprach bei hohe Rendite. Den Chefs des Fonds sagte sie, bei den Wertpapiergeschäften gebe es keinerlei Risiko. Die Chefs überwiesen etwa 33 Millionen Euro an die Firmen der Anlageberaterin. Sie legte dieses Geld aber nicht an. „Sie ist auch nicht in der Lage gewesen“, sagte Demuth. Sie hatte angekündigt, das Geld mit Hebelgeschäften zu vermehren, hat es aber für sich, für ihre Familie und zur Beruhigung von Anlegern verwendet. So wahrte sie den Schein als erfolgreiche Vermittlerin. Einige Millionen flossen auch als Provisionen an ihre Vermittler. Vertragsfremd und –widrige Zwecke hatte sie durch ihren Verteidiger einräumen lassen Aber sie sei getäuscht worden – von einem falschen Chef eines Internethandelshauses für Aktien. Ein interner Ermittler einer englischen Großbank hatte gezeigt, dass sie meist mit – sehr schlecht – gefälschten Dokumenten operierte.

Für die Angeklagte spricht, dass sie noch nicht vorbestraft ist. Ihr spätes Geständnis wollte er als solches „nicht richtig“ erkennen, zumal sie die Schuld „auf andere Personen geschoben hat“. Durch ihre „Leichtfertigkeit“ hätten es ihr die Opfer auch leicht gemacht.

Bernd K. soll laut Staatsanwalt von den Machenschaften seiner Frau Gabriele K. gewusst haben. „Er handelte mit direktem Vorsatz“, sagte Demuth. Fast 50 000 Euro hatte er im März 2013, kurz nach der Verhaftung seiner Frau, von Mallorca nach Deutschland gebracht: Geldwäsche. Er hatte dies eingeräumt und ist nicht vorbestraft. Der Staatsanwalt forderte für Bernd K. deshalb nur eine Bewährungsstrafe in Höhe von einem Jahr und neun Monaten.

Eine Welt der Maßanzüge

Tim Fischer, einer der Anwälte von Gabriele K. sieht die Karriere der Anlagebetrügerin natürlich ganz anders: Aber er wollte sich nicht in Zahlen verlieren. Die hohe Haftstrafe, die der Staatsanwalt forderte, werde dem Verfahren nicht gerecht. Wie sind die Hintergründe des Verfahrens, warum hat Gabriele K. das Geld „zweckentfremdet“? Für Fischer hat sie auf Bankgarantien vertraut. Sie hätte natürlich nicht auf die falschen Zusagen falscher Personen vertrauen dürfen. Aber daran sei das „Umfeld“ schuld, in dem sie sich bewegt hatte. Schicke Stempel, Maßanzüge zählten zum Teil mehr als schriftliche Nachweise, die man mit nach Hause nehmen dürfe. Außerdem sei der internationale Fonds nur etwas für Profis gewesen, bei man unter 100 000 Euro gar nicht erst anzufangen brauchte. Hier sollten die Anleger „auch mal links und rechts schauen“. Nicht nur Gabriele K. sei getäuscht worden, sondern auch die Profis von dem internationalen Fonds.

All das sei der Hintergrund ihres späten Geständnisses. Sie habe lange mit sich gerungen, bis diese Erkenntnis kam – nachdem sie sich in diesen Kreisen bewegt habe.

Außerdem sei Gabriele K. bis zum Schluss der Meinung gewesen, sie hätte das Geld mit der Unterschrift unter einen anderen Vertrag noch retten können – ein Strohhalm, an den sie sich lange klammerte. Fischer forderte eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten.

Unverschämt und unverfroren

Jan Bockemühl, ihr zweiter Anwalt, beschrieb Gabriele K.s Karriere so: Nach vielen Jahren Arbeit sei eine Hoffnung zerstört worden. Es sei daher „unverfroren“ und „unverschämt“, ihr zu unterstellen, sie habe einen Betrug in großem Stile geplant. Dies sei nicht bewiesen. Die Manager des internationalen Fonds, nicht Gabriele K., hätten die Idee geboren, das große Geld zu machen. Dort sei auch das falsche Dokument des falschen Chefs des Aktien-Internethandelshauses aufgetaucht, auf den sie ihre Hoffnungen gesetzt hätte.

Es gebe keine Verdachtsmomente, schon gar keine Beweise, dass Gabriele K. sich falsche Dokumente beschafft habe. Alles andere sei „Propaganda“ gegen Gabriele K. Sie habe darauf vertraut, weil die Treffen mit dem falschen Banker in großen, bekannten Bankhäusern in der ganzen Welt stattfanden. "Sie ist hinters Licht geführt worden."

Wäre der letzte, der wichtigste Vertrag zustande gekommen, „sie hätte die Ansprüche aller Anleger bedienen können“. Dann hätte kein Hahn danach gekräht, dass sie vorher die Gelder zweckentfremdet verwendet hätte – wenn sie nachher alle ihre Rechnungen bezahlt hätte. Fazit Bockemühls: Er forderte, Gabriele K. nicht wegen Betrugs zu verurteilen, sondern wegen Veruntreuung. Er forderte höchstens sechs Jahre und neun Monate - und sie bald aus dem Gefängnis zu entlassen.

Treu, brav, doof

Walter Bagnoli, Bernd K.s zweiter Anwalt:, forderte im Gegensatz zum Staatsanwalt nur eine Geldstrafe in Höhe von 900 Euro für seinen Mandanten. Übrig von allen Beschuldigungen gegen Bernd K. seien nur zwei Bargeld-Abhebungen auf Mallorca. Mehr nicht. Er sei nur Vermittler gewesen – und Ehemann. Als solcher habe er wie immer Geld von Konten seiner Frau abgehoben. „Vom Geschäft hatte er keine Ahnung“, sagte Bagnoli.. „Wenn’s wichtig war, war er nie dabei.“ Er habe davon ausgehen müssen, dass alle Geschäfte seiner Frau der Richtigkeit entsprachen. Bernd K. sei allerdings „leichtfertig“ gewesen, er hätte sehr wohl genauer hinschauen müssen, um welche Geschäfte es sich handelte. Bernd K. sei hier "treu, brav, doof" gewesen.

Letztes Wort von "Dubai-Gabi"

In einer Erklärung sagte Gabriele K.: Sie es so erzogen, Immer die Wahrheit zu sagen. "Ich bedauere und bereue zutiefst, was meine Investoren, Anleger und meine Familie durchmachen mussten. Ich kenne die meisten der Anleger persönlich. Es sind größtenteils freundschaftliche Beziehungen. Die Vorstellungen, welche Ängste die Leute quälen, lassen mich weder zur Ruhe kommen geschweige denn schlafen."

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