DSGVO Verpasste Chance

Von Peter Rauscher
Ist der Datenschutz für Vereine mit der neuen EU-Veordnung übertrieben? Foto: Archiv/Ralf Hirschberger/dpa Foto: red

Seit dieser Woche gilt die EU-Datenschutzgrundverordnung. Sie ist gut gemeint, aber die Umsetzung ist nicht gut gemacht.

 
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Der Schutz der persönlichen Daten ist ein Grundrecht. Das klingt selbstverständlich, ist es aber ganz und gar nicht. Nie war der Mensch gläserner als jetzt. Teilweise, weil er seine Daten freiwillig preisgibt, im Internet, in sozialen Netzwerken, auf diversen Kunden- und Rabattkarten. Teils, weil seine Datenspuren akribisch gesammelt und ausgewertet werden. Von Konzernen, die Kundenprofile erstellen, von Krankenkassen, Sicherheitsbehörden und, und, und. Immer mehr, immer genauer, immer perfekter.

Vor diesem Hintergrund erscheint es beinahe schon rührend, dass nun eine EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt. Sie verpflichtet Unternehmen, nur die unbedingt nötigen Daten auf gesetzlicher oder vertraglicher Grundlage zu verarbeiten und für deren Sicherheit zu sorgen. Was das inhaltlich konkret bedeutet, werden möglicherweise erst Gerichtsurteile klären müssen. Fest steht schon jetzt: Kleine und mittelständische Betriebe ebenso wie Vereine mussten und müssen einen beträchtlichen zeitlichen Aufwand betreiben, um alle Vorschriften möglichst rechtzeitig zu erfüllen. Die echten Datenkraken haben dagegen ganze Abteilungen, die solche Dinge im Sinne des Unternehmens regeln und sich gegebenenfalls die nötigen Zustimmungen der Nutzer holen. Danach geht’s munter weiter mit der Datensammelei.

Möglicherweise ist diese DSGVO also nur ein netter Versuch der EU, bei einem zentralen Thema mal einen Pflock einzuschlagen und sich für die Bürgerrechte stark zu machen. Die Umsetzung allerdings ist ziemlich erbärmlich gelaufen. Sonst könnte es nicht sein, dass Betroffene wenige Wochen oder gar nur Tage vor Ablaufen einer zweijährigen (!) Frist damit konfrontiert werden, dass sie nun jede Menge Papier- und Verwaltungskram zu erledigen haben. Und dass sie noch jede Menge Fragen haben, die selbst Fachleute nicht beantworten können. Da hofiert man bei jeder Gelegenheit die Ehrenamtlichen als den unverzichtbaren Kitt der Gesellschaft, und dann stößt man sie so vor den Kopf nach dem Motto: Jetzt mach mal schleunigst, sonst setzt’s was, Bußgelder oder Abmahngebühren nämlich.

Dieser unmögliche Umgang mit dem Bürger könnte was damit zu tun haben, dass die Datenschutzgrundverordnung europäisches Recht ist, Europa bekanntlich weit weg ist und hiesige Stellen das Thema lange schleifen ließen. So gesehen, hat die EU gerade eine Chance verpasst. Statt als Anwalt der Bürgerrechte steht sie nun wegen der holprigen Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung wieder mal nur als bürokratisches Monstrum da, das den Menschen nichts als überflüssige Arbeit macht. Zu schade.