Drogen-Dealer muss fünfeinhalb Jahre in Haft, Kumpel wegen Beihilfe dreieinhalb Jahre Drogen-Dealer muss in den Knast

Von Susanne Will
Die Göttin Justitia. Foto: Arne Dedert/dpa Foto: red

Die Geschichte vom „großen Unbekannten“, in dessen Auftrag Sebastian W. Unmengen von Drogen kaufte – diese „Story“, wie es der Staatsanwalt benannte, nahm ihm keiner ab. Sebastian W. (30) muss für fünfeinhalb, sein Helfer Philipp K. (22) für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis, beziehungsweise in die Psychiatrie zur Zwangsentziehung samt Therapie.

 
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Rückblick: Am Montag hatte der Prozess gegen die beiden jungen Männer aus München und Augsburg begonnen am Landgericht Bayreuth begonnen (Kurier berichtete). Sie waren Pfingsten 2016 auf der A9 dabei erwischt worden, wie sie Drogen von Berlin nach München im Reservereifen eines Mietautos transportierten. Und es waren nicht wenige Drogen: knapp 200 Gramm Kokain, knapp drei Kilogramm Aufputschmittel, über ein Kilogramm Ecstasy-Tabletten und fast 100 Gramm von der Ecstasy-Chemikalie MDMA.

Kumpel wegen Beihilfe dran

Sebastian W. versuchte während des Prozesses, den viel jüngeren Philipp K. zu schützen. Der hätte nichts von dem Drogendeal gewusst, behauptete er. Geglaubt hat ihm das keiner, jedoch konnte Philipp K. tatsächlich kein Handel nachgewiesen werden – es ging bei Philipp K. im späteren Urteil um Beihilfe zum Handel.

Mit 22 400 Euro in Berlin

Rund 22 400 Euro muss Sebastian W. bei sich gehabt haben, das ergab die Hochrechnung von Staatsanwalt Holger Gebhardt , ausgehend von derzeitigen Einkaufs-Preisen auf dem Drogenmarkt. Er selbst will nur der Handlanger für einen ominösen Unbekannten gewesen sein, dessen Identität er nicht preisgeben wolle. „Wie im Film“ sei er in Berlin von Männern in einem Auto mit verdunkelten Scheiben abgeholt worden und hätte dort Geld gegen Drogen getauscht.

Bestell-Liste in der Wohnung

Merkwürdig nur, stellte später der Staatsanwalt in seinem Plädoyer fest, dass es genau die Art von Drogen gewesen ist, die Sebastian W. selbst konsumierte. Und dass bei der späteren Durchsuchung seiner Wohnung bereits Leute auf den Drogenkurier warteten und die Polizei eine Bestell-Liste mit Namen, Summen und Art der Drogen fand, bestärkte den Juristen in der Feststellung: Sebastian W. war derjenige, der mit den Drogen handeln wollte – und nicht der große Unbekannte.

Kokain war zu fast 100 Prozent rein

Dass das Kokain eine Reinheit von fast 100 Prozent aufwies, die der Staatsanwalt so noch nicht gesehen hatte, ließ ihn zum Schluss kommen, dass es eine solche Qualität nicht für einen Einsteiger im Drogenhandel gibt: Fünf Mal hatte Sebastian W. in der Vergangenheit ein Auto gemietet und war damit von München nach Berlin gefahren. Um was zu tun?  Staatsanwalt Gebhardt war überzeugt: um Drogengeschäfte abzuwickeln.

"Herr Eckstein ist nicht blöd"

Sein „Drogen-Brother“ Philipp K., so der Staatsanwalt, habe versucht, dem Vorsitzenden Richter Michael Eckstein weiß zu machen, er habe von nichts gewusst. „Das kann man versuchen“, so der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. „Aber Herr Eckstein ist nicht blöd. Er macht seinen Job nicht erst seit gestern.“ Dass beide Angeklagten nur scheibchenweise herausgerückt hätten, was ihnen bewiesen werden konnte, mache es ihm schwer, „hier von Geständnissen zu sprechen“. Er wollte Sebastian W. sieben, Philipp K. sechs Jahre hinter Gittern sehen, dazu jeweils die Unterbringung in der Psychiatrie, um mit der Zwangstherapie die Chance zu bekommen, ein Leben ohne Drogen zu führen.

"Die Party ist zu Ende"

Für Sebastian W.s Verteidiger Johannes Driendl war „die Party definitiv zu Ende“. Er sei durch den Prozess „in der Wirklichkeit angekommen“. Driendl meinte allerdings, fünf Jahre Knast samt Therapie im Bezirkskrankenhaus würden genügen.

Jugendliches Alter

Werner Ruisinger und Tobias Liebau, die Verteidiger von Philipp K., werteten K.s mindere Intelligenz, sein jugendliches Alter und dass er bereits in U-Haft freiwillig an einer Therapie teilnahm positiv – sie sahen ihn höchstens drei Jahre im Gefängnis, samt Unterbringung im Bezirkskrankenhaus.

Ein Lächeln für die Mutter

Das Schöffengericht um Michael Eckstein blieb zwischen den Forderungen. Fünfeinhalb Jahre für den Älteren, dreieinhalb Jahre für den Jüngeren, wobei Sebastian W. zunächst neun Monate im Gefängnis absitzen muss und erst danach in die Psychiatrie verlegt wird. Philipp K. bekommt einen der demnächst frei werdenden Plätze, er lächelte bei der Urteilsverkündung seine im Zuschauerraum sitzende Mutter an. Wenn beide die 24 Monate Therapie überstehen, werden die  Reststrafen zur Bewährung ausgesetzt. Wenn nicht, müssen sie ins Gefängnis zurück und die Strafe absitzen.

 

 

 

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