Ein Prozess um eine Todesdrohung gegen Ex-Partnerin endet mit einer weisen Entscheidung Drei Salomos im Bayreuther Amtsgericht

Von Manfred Scherer
Foto: Britta Pedersen dpa-Archiv Foto: red

Ein Paar geht nach Jahren auseinander. Streitet sich um viel Geld und um das gemeinsame Kind. Dann steht der Mann wegen versuchter Erpressung und einer Todesdrohung vor Gericht. Das Ende des Prozesses erinnert an König Salomo.

 
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Sie ist eine fleißige Geschäftsfrau und hat es zu einem Einzelhandelsgeschäft gebracht, das nun schon drei Filialen hat. Er war lange Jahre ihr Partner, nicht nur geschäftlich, sondern auch privat. Dann die Trennung.

Sie sagt, er sei gewalttätig gewesen, habe zuviel getrunken, der gemeinsame Sohn habe darunter gelitten. "Ich wollte wegen des Kindes immer einen friedlichen Weg", sagt sie vor Gericht.

Er steht als Angeklagter vor Amtsrichter Stefan Käsbohrer. Die Anklage lautet: versuchte Erpressung. Im Februar soll der 60-Jährige in dem Laden seiner Ex-Partnerin aufgetaucht sein und ihr angekündigt haben, er werde den Laden anzünden, falls sie ihm nicht bis zu einer bestimmten Frist 40.000 Euro zahle.

Als die Frist verstrichen war, soll er am Telefon erneut die Zahlung verlangt haben, andernfalls werde die 43-Jährige "den Himmel nicht mehr sehen".

Der Angeklagte bestreitet die Drohung

Der Angeklagte berichtete, er habe an jenem Tag lediglich Arbeitspapiere für die Krankenkasse abholen wollen. Sein Verteidiger Karsten Schieseck erläuterte dann, dass sein Mandant und dessen Ex schon lange im Clinch lägen.

Mithilfe von Anwälten sei das Geld, das man gemeinsam in die Einzelhandelsgeschäfte gesteckt worden war, auseinander dividiert worden - nach Meinung des Angeklagten zu seinen Ungunsten. Der Angeklagte bekräftigte, er habe durchaus noch Forderungen, obwohl er - angeblich ohne darüber recht aufgeklärt worden zu sein - einen Forderungsverzicht unterzeichnet hatte.

Anwalt Schieseck ließ anklingen, dass der Forderungsverzicht seinem Mandanten, der ausländische Wurzeln hat, untergejubelt worden sein könnte.

Das wäre einerseits ein Grund, ziemlich sauer zu sein, meinte Richter Käsbohrer. Andererseits stelle dies aber den angeklagten Tatbestand der versuchten Erpressung in Frage. Hintergrund: Erpressung kann nur jemand begehen, der bewusst eine unberechtigte Forderung stellt und die mit entsprechenden Drohungen agiert. Doch die Drohungen bestreitet der Angeklagte.

Die Zeugin bekäftigt die Drohung

Seine Ex-Partnerin bestätigte, dass der Angeklagte ihr angekündigt habe, ihren in einer Landkreisgemeinde liegenden Laden niederzubrennen, wenn sie ihn nicht auszahle. Die Frau bekräftigte, sie habe den 60-Jährigen großzügig abgefunden - bis zur Schmerzgrenze. "Ich musste einen Kredit aufnehmen. Alles, was ich habe, gehört mir nicht."

Sie bestätigte auch, dass der Angeklagte von ihr noch Geld bekommen solle und dies auch notariell vereinbart sei. Im Gegenzug habe sie die Erklärung eines weiteren Forderungsverzichts bekommen.

Dann erzählte die Frau, wie ihr und ihrem Ex-Freund alles entglitten war: Der Vater ihres Kindes habe getrunken, Geld zu Prostituierten getragen und im Rausch sei er sehr aggressiv. Nachdem er eines Tages auf den gemeinsamen Sohn losgegangen sei, habe sie die Trennung vollzogen, bei Gericht ein Annäherungsverbot erwirkt.

Der Verteidiger wird garstig

Anwalt Karsten Schieseck, eigentlich ein freundlicher Zeitgenosse, ließ die Zeugin deutlich spüren, dass für ihn auch andere Motive mitspielen: Nämlich, dass sein Mandant um des Geldes willen schlecht gemacht wird. Er zeigte Widersprüche in den Vernehmungen auf, bei denen die Frau beim Familienrichter und bei der Kriminalpolizei ausgesagt hatte.

Auich Richter Käsbohrer fragte lange die Hauptzeugin aus. Dabei berichtete die Frau zum ersten Mal, dass der Angeklagte bei jenem Vorfall, der zur Trennung geführt hatte, das gemeinsame Kind verletzt habe. Und sie berichtete zum ersten Mal, dass das gemeinsame Kind bei den Drohungen des Angeklagten im Januar in dem Laden der Zeugin im Nebenzimmer zugegen gewesen sei.

"Hat das Kind die Drohungen mitgehört?", wollte da der Richter wissen. "Fragen sie es selbst", lautete die Antwort. Wenn das Kind die Aussage der Mutter bestätigen könnte, stünde es bei den Aussagen nicht mehr unentschieden.

Was dann folgte, erinnert ein wenig an König Salomo, der den Streit zweier Frauen um ein Kind zu schlichten hatte. Weil beide sich nicht einigen konnten, ordnete Salomo an, das Kind zu teilen und jeder eine Hälfte zu geben.

Die richtige Mutter verzichtete zugunsten des Kindeswohls. Im Gerichtssaal von Stefan Käsbohrer einigten sich der Richter, der Staatsanwalt und der zuvor so aggressive Verteidiger, das Kind keinesfalls zu teilen, es also nicht als Zeugen zu vernehmen und es nicht vor die qualvolle Wahl zwischen Vater und Mutter zu stellen. Mit der Folge, dass ein Nachweis oder eine Entlastung mit einem möglichen Ohrenzeugen nicht zu führen war.

Dafür wurde das Verfahren vorläufig eingestellt, der Angeklagte muss 1000 Euro Geldauflage bezahlen.

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