Er bestreitet den großen Rauschgiftdeal
Das dürfte der Angeklagte gewusst haben, er bestritt den Kauf und erklärte, er habe lediglich in drei Fällen bei dem Dealer für sich eingekauft.
Der Dealer wiederum, vorgeführt aus der Strafhaft, belastete den 32-Jährigen: Ja, er habe den Angeklagten einmal beliefert und dieser habe dann Haschisch im Kilobereich bestellen wollen. Der Zeuge will jedoch dem nicht nachgekommen sein, denn einer seiner Hauptabnehmer sei der Cousin des Angeklagten gewesen. Und der habe ihn gebeten, seinen Cousin nicht als Konkurrenten am Markt zu fördern.
Eine weitere Tat, die der 32-Jährige bestritt, ist der Einbruch in einen Keller am Stuckberg, aus dem im Juni 2017 zwei Fahrräder verschwanden. Ein Einbruch ist als schwerer Diebstahl mit höherer Strafe bedroht. Der Angeklagte bestritt trotz des Umstand, dass seine DNA am Kellerfenster gefunden worden war – seine Erklärung: Er habe vielleicht einmal dort gepinkelt.
Verräterische Zettel in der Hosentasche
Er bestritt auch den Diebstahl einer Geldbörse einer Putzfrau an der Universität. Bei einer Kontrolle fanden Polizisten die aus der Börse gestohlene EC-Karte der Putzfrau samt Zetteln mit Telefonnummern. Die Zettel waren das Indiz dafür, seiner Version, die Karte und die Zettel gefunden zu haben, nicht zu glauben.
Während des Prozesses stellte das Schöffengericht unter Vorsitz von Torsten Meyer eine Reihe von Straftaten ein, weil sie bei der Gesamtstrafe nicht ins Gewicht fallen würden: Etwa kleinere Körperverletzungen und Bedrohungen, begangen in einem Beziehungsstreit an dem Ex-Freund seiner Freundin und an dieser Freundin. Oder Abgabe von Drogen eben an diese Freundin.
Staatsanwalt Florian Losert beantragte dreieinhalb Jahre Haft, Verteidiger Wolfgang Schwemmer eine einjährige Bewährungsstrafe und Freisprüche vom dem seiner Ansicht nach nicht erwiesenen großen Haschisch-Deal, sowie Freisprüche im Fall der Geldbörse und des Kellereinbruchs.
Aber das Schöffengericht sah die Geschichte anders.