Erstens:
Horn sagt, die Forderung des Rechnungshofes widerspreche dem Gesetz zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung. Das sehe unter anderem vor, dass die Träger in der gesetzlichen Rentenversicherung mehr miteinander kooperierten. Dem komme die DRV Nordbayern nach - indem sie beispielsweise ihre Patienten in Kliniken der DRV Bayern Süd schicke. Unter anderem, weil die 1330 Betten der nordbayerischen Kliniken beinahe vollständig belegt seien. Aber auch, weil man manchen Patienten in anderen Kliniken besser helfen könne. Den Bundesrechnungshof stört dieser Austausch. Weil er geeignet sei, die Belegungszahlen einzelner Kliniken zu schönen. Eine Zahl soll das deutlich machen: Demnach kommt in den acht nordbayerischen Kliniken der DRV ein Bett auf 800 Versicherte. Bei anderen Trägern kämen dagegen bis zu 11000 Versicherte auf ein Bett. Die DRV Nordbayern solle daher 400 Betten abbauen.