Der Chef war für die Handwerker nicht zu sprechen Prozess gegen Pottensteiner Bauunternehmer: Schecks kamen nur per Fax

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Die Schecks kamen per Fax, aber nicht im Original - das berichtete jetzt ein Zeuge im Prozess gegen einen Bauunternnehmer aus dem Raum Pottenstein. Foto: dpa Foto: red

Es zieht sich wie ein roter Faden durch den Prozess gegen einen Bauunternehmer aus dem Raum Pottenstein und seine beiden Geschäftsführer: Rechnungen an Handwerker wurden nur teilweise oder eigenmächtig reduziert beziehungsweise gar nicht bezahlt. Auch am neunten Verhandlungstag vor dem Landgericht Hof sagten Zeugen dies wieder aus.

 
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Auf weit über 70 000 Euro ist ein Elektromeister aus Regenstauf beispielsweise sitzengeblieben, der bei drei Projekten für den Angeklagten seit August 2009 gearbeitet hatte. Im März 2010, als der Bauunternehmer Insolvenzantrag gestellt hatte, habe er dann die Arbeiten eingestellt, so der Zeuge. „Ich habe immer wieder nachgefragt, als das Geld ausblieb, bin aber immer wieder hingehalten worden“, antwortet er auf die Fragen des Vorsitzenden Richters Matthias Burghardt. Der Firmenchef sei für ihn nie telefonisch erreichbar gewesen. Per Fax seien Schecks gekommen, die eine baldige Zahlung ankündigen sollten, die Originale trafen dann aber nicht ein.

Streit über Rechnungssummen

„Die Bonität des Unternehmens war nicht so super“, sagte der Vertreter einer Firma für Energie- und Haustechnik aus Leipzig. Darum habe man sich für eine Bürgschaft entschieden, um ein Sicherheitsgefühl zu haben, so der Zeuge vor Gericht. Rechnungen seien von der Pottensteiner Firma meist erst nach vier Wochen gezahlt worden, oft habe es Streit über die Summen gegeben. Drei Abschlagsrechnungen seien gezahlt worden, über 300 000 Euro offengeblieben. Die habe er zwar dann in die Insolenztabelle eingetragen, aber der Insolvenzverwalter habe sie abgelehnt. Dann habe er versucht, die offene Forderung vor Gericht einzuklagen. Heraus kam ein Vergleich über 105 000 Euro.

Von Vergleichen berichtete auch der ehemalige Vorstandsvorsitzende eines Münchner Bauträgers, der an den Angeklagten zwischen 2000 und 2002 für sieben Projekte die Rohbauarbeiten mit einem Gesamtvolumen von 2,9 Millionen Euro vergeben hatte. Jedes Vorhaben sei schwierig gewesen, es habe keine Abnahmen beziehungsweise nur Teilabnahmen gegeben, Protokolle wurden nicht unterschrieben. Dann habe der Bauunternehmer 2008 einen Betrag von 626 000 Euro für ein Projekt in Erlangen versucht einzuklagen. Der Vergleich lief dann auf 245 000 Euro raus. Bei einem zweiten Projekt in Nürnberg sollte der Bauträger im Vergleich 436 000 Euro an den Angeklagten zahlen. Dagegen sei man in Berufung gegangen, das Verfahren sei aber nicht zu Ende gekommen, man habe sich anderweitig geeinigt. Der Angeklagte habe erst angeboten, 36 000 Euro nachzugeben, dann 136 000 Euro. Schließlich habe man sich auf 156 000 Euro geeinigt. Der Bauunternehmer habe ihm gegenüber von Liquiditätsproblemen gesprochen.

Der Prozess wird Mitte Juni fortgesetzt.

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