Aufgrund der Umstände und des Unfallhergangs an jenem 10. Februar vergangenen Jahres kann man von einer Verkettung äußerst unglücklicher Umstände sprechen. Die Paketfahrerin bog mit ihrem Transporter nach links in die Zufahrt zu einer Laderampe ein, um diese Rampe hinauf und in eine Halle hineinzufahren, wo tagtäglich und routinemäßig sie ihren Wagen mit Stückgut belädt. Was sie nicht bemerkte: Ein Mensch kam gerade an der linken Seite die Rampe herunter. Es war 5.40 Uhr am Morgen und noch stockdunkel. An der Laderampe gibt es keine Beleuchtung. Und weil die Angeklagte wegen zweier geparkter Autos eine ausgedehnte Kurve nach links fahren musste, zeigten die Lichtkegel der Scheinwerfer ihres Transporters zunächst nach rechts, also nicht in die Richtung des Fußgängers.