Kämpfer für das PEG-Kennzeichen: Neuregelung ist ein "Schwachsinn" Die Autonummer zieht mit um

Von Elmar Schatz
Jürgen Meyer und sein Sohn Elias vor dem Goggomobil mit dem alten Pegnitzer Kennzeichen. Foto: red

Autofahrer sollen ihr Kennzeichen beim Umzug künftig bundesweit mitnehmen können. Das hat Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) bekannt gegeben. „Das halte ich für Schwachsinn", sagt dem Kurier der leitende Beamte im Rathaus Pegnitz, Herbert Lauterbach, der sich sehr für die Möglichkeit eingesetzt hatte, das alte Kennzeichen PEG wiederverwenden zu können.

 
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„Dann kann ich die Kennzeichengebung gleich ganz aufgeben; denn diese soll doch die Ortsgebundenheit zum Ausdruck bringen", sagt Lauterbach.

Was meint die Polizei zum Kennzeichen-Umzug? Noch sei das nicht Fakt – es sei daher zu früh, konkret dazu Stellung zu nehmen, sagt Pressesprecher Jürgen Stadter vom Polizeipräsidium Oberfranken auf Kurier-Anfrage. Stadter hebt aber hervor, im Grunde würde sich für die Polizei gar nichts ändern. Die Fahrzeuge seien dann weiter registriert und versteuert. Der Halter lasse sich rasch per Anfrage beim Kraftfahrtbundesamt ermitteln. Dabei sei es gleich, ob das Fahrzeug ein Bayreuther oder ein Flensburger Kennzeichen trage.

Ihr lieb gewordenes Kennzeichen sollen Autohalter nicht aufgeben müssen, wenn sie an einen anderen Ort ziehen. Damit greift der Bund einen Wunsch der Länder auf. „Wer umzieht – auch über die Ländergrenzen hinweg – kann das bisherige Kennzeichen des Fahrzeugs behalten", so Verkehrsminister Ramsauer am Mittwoch. Laut einer Verordnung, die das Bundeskabinett am Mittwoch auf den Weg brachte, soll die bisherige Pflicht zur sogenannten Umkennzeichnung beim Wechsel des Wohnsitzes entfallen. Die Neuregelung soll zum 1. Juli 2014 in Kraft treten. Der Bundesrat muss allerdings noch zustimmen.

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