Am Donnerstagmorgen war ein bewaffnetes und mit Schutzwesten ausgerüstetes Polizeikommando bei Beermanns Kanzlei in Bayreuth vorgefahren. Bei der durch die Staatsanwaltschaft Cottbus beantragte Durchsuchung der Kanzlei sollten Unterlagen für die Betrugsermittlungen für den Fall des insolventen Speditionsbüros beschlagnahmt werden.
Bayreuther Kriminalbeamte, die im Weg der Amtshilfe bei der Durchsuchung teilnahmen, griffen sich aber wie berichtet, auch Beermanns Verteidiger-Handakte für den NKD-Prozess. Beermann ist Hauptverteidiger für den seit Frühjahr in Hof wegen schwerer Untreue vor Gericht stehenden ehemaligen NKD-Chef Michael Krause. Die Beschlagnahme seiner Akte bezeichnete Beermann als Tabubruch. Wie berichtet, wurde die zuständige Strafkammer am Dienstag darüber informiert. Beermann behauptet, in der Akte sei wichtiges und seinen Mandanten entlastendes Beweismaterial gewesen.
Der Hofer Oberstaatsanwalt Peter Glocker erklärte dazu auf Anfrage: Die Durchsuchung bei Anwalt Beermann sei, wie bereits mitgeteilt, „nicht im Auftrag der Staatsanwaltschaft Hof erfolgt“. Es habe im NKD-Prozess keine Durchsuchung bei Beermann gegeben. Auch seien seitens der Staatsanwaltschaft Hof keine Unterlagen des Rechtsanwalts Beermann beschlagnahmt worden. Glocker erklärte weiter: „Es wird auch nochmals darauf hingewiesen, dass die Staatsanwaltschaft Hof keine Kenntnisse vom Inhalt von bei Herrn Beermann sichergestellten oder beschlagnahmten Unterlagen hat.“ Die Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen bei Herrn Beermann seien durch die Staatsanwaltschaft Cottbus veranlasst worden. Auskünfte aus einem bei der Staatsanwaltschaft Cottbus anhängigen Verfahren könne die Staatsanwaltschaft Hof nicht erteilen.