Im genauen Wortlaut heißt der Tagesordnungspunkt „Jahresabschluss 2015 des Sondervermögens ‚St. Anna Krankenhaus Sulzbach-Rosenberg’ und des Sondervermögens ‚St. Johannes Klinik Auerbach’; Vorlage gemäß Art. 88 Abs. 2 LKrO“. Unter diesem Sondervermögen versteht man das Grundstück und die Gebäude der beiden Krankenhäuser. Eigentümer ist nämlich jeweils der Landkreis Amberg-Sulzbach, während die Kliniken zwar die Gebäude nützen, aber nicht Eigentümerin sind.