Der Ärger über Apps, die sich nicht aktualisieren lassen oder bei der Installation das Betriebssystem zerschießen, ist groß. „Wir haben nicht selten eine Software, die mit Fehlern zum Kunden kommt“, sagt Schmidt-Kessel, der an der Universität Bayreuth die Forschungsstelle für Verbraucherrecht leitet. Welche Rechte der Verbraucher in solchen Fällen hat, hängt davon ab, welchen Vertrag man mit dem Anbieter geschlossen hat: „Bei Gratis-Apps ist es einfach: Einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul.“ Allerdings hat der Jurist eine Einschränkung: „Wenn ich mit meinen Daten bezahle, sollte ich dieselben Rechte haben, wie jemand, der mit Geld zahlt.“