Imageschaden vermeiden
Auf Nachfrage heißt es, der Zweckverband habe nicht übereilt zum Nachteil der Gemeinde entscheiden und einen Imageschaden vermeiden wollen. Er habe den Fall noch einmal rechtlich prüfen und im Zweckverband später noch einmal zur Abstimmung stellen wollen. Eile sei aufgrund des Gerichtsurteils nicht geboten. Nachdem der Kurier zwei Tage nach der Sitzung des Zweckverbands, entsprechende Nachfragen im Landratsamt gestellt hat, vermeldete Sprecher Michael Benz, der Verbandsvorsitzende habe die weitere Gewährung dieser Vergünstigung ab sofort ausgesetzt. Der Zweckverband wolle sich nicht dem Vorwurf aussetzen, möglicherweise verfassungswidrig zu handeln.
Nicht alle Rabatte zahlen die Mitglieder
Auf Nachfrage im Landratsamt heißt es übrigens auch, die Rabatte für Mistelgauer Bürger würden nicht von der Gemeinde Mistelgau, sondern von den Verbandsmitgliedern bezahlt. So wie jede andere Rabattaktion für Großkunden, darunter Betriebssportgemeinschaften und Hotels, auch. Zumindest in einem Fall stimmt das nicht. Auch Kuriermitarbeiter bekommen beim Eintritt in die Therme Obernsees Rabatt. Die Differenz begleichen der Kurier und die Initiative gesunder Betrieb (IgB).
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