Neues Gesetz soll privaten Bauherren den Rücken stärken Damit das Traumhaus kein Alptraum wird

Nicht immer passt beim Bau eines Eigenheims ein Teil ins andere. Ein neues Gesetz soll nun private Bauherren gegenüber Bauunternehmern besser stellen.⋌Foto: Armin Weigel/dpa Foto: red

Ein Hausbau ist nicht nur eine Belastungsprobe für jede Paarbeziehung. Er ist oft auch mit großen finanziellen Risiken verbunden. Ein neues Gesetz soll dafür sorgen, dass private Bauherren künftig ruhiger schlafen können.

 
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Wer schon einmal ein Haus gebaut hat, weiß, wie viel da schiefgehen kann. Wenn das halbfertige Eigenheim plötzlich unter Wasser steht, die Kosten explodieren oder der Bauunternehmer pleitegeht, stürzt das private Bauherren schnell in eine existenzielle Krise. Mit einer Reform des Bauvertragsrechts will die Bundesregierung ihnen jetzt den Rücken stärken. Die Verbraucherschutzverbände sind von dem ersten Entwurf, den Bundesverbraucherminister Heiko Maas (SPD) vorgelegt hat, geradezu begeistert. Die Bauindustrie reagiert gereizt.

Kern der geplanten Reform, die noch vor Jahresende vom Kabinett verabschiedet werden soll, ist die Verpflichtung für alle Bauunternehmer, in ihren Verträgen mit privaten Bauherren künftig genau vertraglich festzulegen, welche Leistungen sie erbringen und welche Materialien sie dabei benutzen wollen. Neblige Formulierungen wie „das Haus hat eine moderne Zentralheizung“ reichen dann nicht mehr aus. Wer ein schlüsselfertiges Haus anbietet, darf den Kunden künftig auch nicht mehr nach Vertragsunterzeichnung damit „überraschen“, dass Fundament und Bodenplatte im vereinbarten Preis nicht inbegriffen seien.

Druckmittel in der Hinterhand

Außerdem soll der Bauunternehmer bis zur Fertigstellung des Hauses in Zukunft nur noch maximal 90 Prozent des vereinbarten Preises als Anzahlung fordern dürfen. „Damit hat der Bauherr bis zum Schluss noch ein Druckmittel in der Hand, zum Beispiel um die Behebung von Mängeln gegenüber dem Unternehmer durchzusetzen“, heißt es aus dem Ministerium. Dass der Bauunternehmer zudem verpflichtet wird, einen Fertigstellungstermin festzulegen, soll verhindern, dass die künftigen Eigenheim-Bezieher nach der Kündigung ihrer Mietwohnung auf der Straße stehen, weil das neue Haus noch nicht fertig ist.

Die Bundesregierung verbindet mit der Reform, die im Koalitionsvertrag vereinbart worden war, außerdem die Hoffnung, dass sich dadurch die Zahl der bauvertraglichen Streitfälle, die vor Gericht landen, verringern wird. „Die Verträge, die Unternehmer den Verbrauchern bisher vorlegen, sind häufig sehr vage gehalten“, sagt der Rechtsanwalt Andreas Schmidt von der auf Baurecht spezialisierten Kanzlei SMNG in Köln. Für die Verbraucher wäre die geplante Neuregelung daher aus seiner Sicht ein echter Gewinn. Allerdings sei nicht auszuschließen, dass die Bauunternehmen sich das höhere Risiko, das durch die detaillierte Vertragsgestaltung künftig für sie entstehen würde, auch bezahlen lassen.

Entlastung für Handwerker

Auch für die Handwerker sieht der Entwurf eine Entlastung vor. Sie können, wenn ihnen fehlerhafte Baumaterialien verkauft wurden, vom Händler nicht nur Ersatz für die Ware fordern, sondern auch die Übernahme der Kosten für den Ausbau der Materialien und den Einbau von Ersatzware. Denn oft übersteigen diese Reparaturkosten den Preis der Ware um ein Vielfaches – zum Beispiel wenn poröse Dichtungsringe eingebaut werden, die dann zu feuchten Wänden führen.

Bauindustrie meckert

Eine Entlastung ist in dem Entwurf auch für Architekten vorgesehen. Von einem Architekten oder Bauingenieur, den er beauftragt hat, soll ein Bauherr künftig nämlich nur noch dann Schadenersatz fordern dürfen, wenn er zuvor erfolglos versucht hat, den Bauunternehmer dazu zu bringen, das Problem zu beheben. Den Vertretern der Bauindustrie schmeckt das gar nicht. Sie sind der Ansicht, dies stehe in klarem Widerspruch zur herausgehobenen Rolle des Architekten. In einer Stellungnahme der Spitzenverbände der Bauindustrie heißt es: „Wie passt es zusammen, einerseits wesentliche Aufgaben des Bauvorhabens für den Bauherrn wahrzunehmen, sich dann aber bei der Haftung hinter anderen zu verstecken?“

Ohnehin sind die Verbandschefs der Ansicht, das Ministerium gehe mit seinem Entwurf „weit über die Vorgaben des Koalitionsvertrages hinaus“. Um ihre Verhandlungsposition gegenüber der Regierung zu verbessern, drohen sie: Sollten die Kritikpunkte der Industrie nicht rasch geklärt werden, „brauchen wir über weitere Themen, insbesondere ein schnelleres Bauen angesichts der Wohnungsnot in den Ballungsräumen und der Flüchtlingsproblematik nicht mehr zu sprechen“.

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