Nun muss ein 41-jähriger Mann aus dem Landkreis Kulmbach erneut ins Gefängnis. Wegen des Erwerbs, des Handels, der Einfuhr, des Besitzes und der Abgabe von Drogen verurteilte ihn das Amtsgericht Kulmbach zu zwei Jahren und acht Monaten Gefängnis. Der 41-Jährige war strafrechtlich bereits mehrmals in Erscheinung getreten. Nur wenige Monate nach seiner letzten Haftentlassung im April 2015 wurde er wieder straffällig und startete einen schwungvollen Handel mit der Teufelsdroge Crystal. Eigentlich hatte er noch bis 2020 unter Führungsaufsicht gestanden. Doch das hinderte den 41-Jährigen nicht, zur Befriedigung und zur Finanzierung seiner eigenen Sucht mit Crystal zu dealen.