Amtsgericht verurteilt Mann aus dem Landkreis Kulmbach Crystal: 41-Jähriger muss hinter Gitter

Von Stephan Herbert Fuchs
 Foto: red

Er dealte und konsumierte. Der Angeklagte war dafür bereits bereits bestraft worden. Er musste sogar sitzen. Doch er konnte die Finger von Crystal Speed nicht lassen. Das Amtsgericht war dieses Mal mit seiner Geduld am Ende.

 
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Nun muss ein 41-jähriger Mann aus dem Landkreis Kulmbach erneut ins Gefängnis. Wegen des Erwerbs, des Handels, der Einfuhr, des Besitzes und der Abgabe von Drogen verurteilte ihn das Amtsgericht Kulmbach zu zwei Jahren und acht Monaten Gefängnis. Der 41-Jährige war strafrechtlich bereits mehrmals in Erscheinung getreten. Nur wenige Monate nach seiner letzten Haftentlassung im April 2015 wurde er wieder straffällig und startete einen schwungvollen Handel mit der Teufelsdroge Crystal. Eigentlich hatte er noch bis 2020 unter Führungsaufsicht gestanden. Doch das hinderte den 41-Jährigen nicht, zur Befriedigung und zur Finanzierung seiner eigenen Sucht mit Crystal zu dealen.

Kleine Mengen gekauft und verkauft

Meist in Kleinstmengen, teilweise sogar unter einem Gramm, kaufte und verkaufte der Angeklagte die Droge. Die Übergaben fanden dabei meist in Privatwohnungen in der Stadt und im Landkreis Kulmbach statt. In einem Fall überließ der Angeklagte einem anderen Kleinstmengen an Crystal als Gegenleistung für Fahrdienste. In einem anderen Fall ging es nicht um Crystal, sondern um Cannabis-Produkte. Im Dezember 2015 wollte der Angeklagte Crystal in einem Päckchen zu einem Abnehmer nach Berlin schicken, die Polizei konnte die Post abfangen, das Geld dafür war allerdings bereits überwiesen worden.

Lediglich eine Fahrt nach Tschechien im September 2015, bei der er zehn Gramm Crystal erworben haben soll, ließ der Mann über seinen Verteidiger Karsten Schieseck aus Bayreuth bestreiten. Auch eine weitere Tschechien-Fahrt, bei der er zwei Gramm Crystal erworben haben soll, habe so nicht stattgefunden. Er habe stattdessen nur 0,2 Gramm erworben und noch an Ort und Stelle konsumiert. Tatsächlich wurde der Angeklagte auf der Heimfahrt ohne Ergebnis kontrolliert. Allerdings mussten die Beamten damals feststellen, dass der Angeklagte längst keinen Führerschein mehr besaß.

Nach der Haft immer noch süchtig

Alle anderen Anklagevorwürfe ließ der 41-Jährige über seinen Verteidiger einräumen. Sein Mandant sei nach der Entlassung aus der Vollstreckungshaft noch immer süchtig gewesen und habe konsumiert, so dass er auf Erwerb und Verkauf von Crystal angewiesen war, ums seine Sucht finanzieren zu können. Aktuell lebe der Angeklagte seit mehreren Wochen abstinent und sei bemüht, seine seit Jahren andauernde Sucht in den Griff zu bekommen. Das Gericht konnte nach dieser Aussage auf einen großen Teil der geladenen Zeugen verzichten und musste nur noch die ermittelnden Polizeibeamten vernehmen. Die in Abrede gestellten Tatvorwürfe stellten die Richter kurzerhand ein.

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