Und Bernsmann sieht darin einen weiteren Beleg, wie „voreingenommen man“ mit seinem Mandanten umgehe. Er sieht eine „erneute Vorverurteilung, die Unschuldsvermutung ignoriert“. Und er werde rechtlich gegen die Entscheidung der JVA vorgehen.
Sicherheit der Allgemeinheit geht vor
Ullrich Mann, der Leiter der JVA Bamberg, schweigt zum Fall. W. Er sagt aber, nur „sehr wenige“ U-Häftlinge bekämen überhaupt Urlaub. Und wenn, dann hauptsächlich wegen gesundheitlicher Gründe oder bei „singulären Ereignissen im familiären Umfeld, etwa der Bestattung oder der schweren Krankheit eines engen Angehörigen“. Für die Entscheidung ist der JVA-Chef zuständig, holt sich aber Stellungnahmen von Staatsanwalt und Richter ein. „Es ist eine Abwägung zwischen dem Interesse des Gefangenen gegen die Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit.“ In dem Fall gegen das wohl letzte Mutter-Sohn-Gespräch.
Erst vor wenigen Wochen war W. bei einem Hofgang von einem Mitgefangenen niedergeschlagen und verletzt worden (der Kurier berichtete). Auch alle Befangenheitsanträge von W.s Verteidigern, die Gutachter für fachlich „ungeeignet“ und „voreingenommenen“ halten, wurden abgeschmettert.
Ihm drohen bei einer Verurteilung wegen Vergewaltigung mindestens ein Jahr Haft. Wann das Urteil fällt, steht noch lange nicht fest.