Das Innenministerium bekräftigte am Freitag in München seine Haltung, dass der von den Initiatoren des Volksbegehrens beabsichtigte Gesetzentwurf nicht mit Bundesrecht vereinbar sei und legte die Frage deshalb dem Verfassungsgerichtshof vor. Dieser hat nach Angaben des Ministeriums nun innerhalb von drei Monaten über den Zulassungsantrag zu entscheiden.