In dem Fall sollte ein Mann 500 Euro Bußgeld zahlen und einen Monat den Führerschein abgeben, weil seine Blutwerte bei einer Verkehrskontrolle jenseits des Zulässigen lagen. Erlaubt ist eine Konzentration des Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) von maximal 1,0 Nanogramm pro Milliliter. Das zuständige Amtsgericht stützte sich allein auf den gemessenen Wert.