Cannabis am Steuer wirkt ungeheuer

Symbolfoto: Kay Nietfeld/dpa Foto: red

Wer sich mit Cannabis berauscht und Auto fährt, muss mit Konsequenzen rechnen, auch wenn der Konsum schon länger zurückliegt. Das stellt der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt klar. (Az. 4 StR 422/15)

 
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In dem Fall sollte ein Mann 500 Euro Bußgeld zahlen und einen Monat den Führerschein abgeben, weil seine Blutwerte bei einer Verkehrskontrolle jenseits des Zulässigen lagen. Erlaubt ist eine Konzentration des Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) von maximal 1,0 Nanogramm pro Milliliter. Das zuständige Amtsgericht stützte sich allein auf den gemessenen Wert.

Der Mann äußerte sich nicht zu den Vorwürfen, wehrte sich aber mit einer Rechtsbeschwerde - dass er fahrlässig gehandelt habe, sei nicht tragfähig begründet, meinte er.

Tatsächlich waren einige Oberlandesgerichte in ähnlichen Fällen der Ansicht, der Fahrer habe nicht erkennen können, ob das Cannabis noch in seinem Körper wirke. Das hat aber keine Rolle zu spielen, wie der BGH jetzt grundsätzlich entscheidet. Wer Cannabis konsumiert hat, ist demnach immer verpflichtet, vor der Fahrt herauszufinden, ob er verkehrstüchtig ist - „durch gehörige Selbstprüfung“ oder „Einholung fachkundigen Rats“. Im Zweifel muss er die Finger vom Steuer lassen.

dpa

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