Bürgerbegehren vorerst gestoppt

Von Dieter Jenß
Das Bürgerbegehren im Ahorntal, gegen einen Rathausneubau (im Bild Bürgermeister Gerd Hofmann) ist vorerst gestoppt. Foto: Dieter Jenß Foto: red

Das eingereichte Bürgerbegehren, das in den vergangenen Wochen für viel Zündstoff im Ahorntalsorgte, mit der Fragestellung „Sind Sie dafür, dass der Rathausbau inKirchahorn gestoppt wird und eine Verwaltungsgemeinschaft mit Waischenfeld,unter Vorbehalt einer Bürgeranlaufstelle in Kirchahorn, gebildet wird?“ istzumindest vorerst gestoppt.

 
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Bei der Sitzung des Gemeinderates am Mittwochabend im Feuerwehrhaus, verweigerte das im Rahmen des eigenen Wirkungskreises zuständige Gremium auf Vorschlag von Bürgermeister Gerd Hofmann seine formale Zustimmung zum Bürgerbegehren. Einzige Gegenstimme bei dem Beschluss, dem keinerlei Diskussion vorausging, kam von zweitem Bürgermeister Günther Kaiser (FWA). Mit der Ablehnung folgte der Gemeinderat der Empfehlung der Rechtsaufsicht beim Landratsamt Bayreuth, dessen Stellungnahme der Bürgermeister einholte.

Begehren entspricht nicht der Gemeindeordnung

Entscheidender Grund für die Nichtzulassung des Bürgerbegehrens ist die Fragestellung, die nicht der nach der Gemeindeordnung erforderliche Form entspricht, da darin ein der Vorschrift widersprechendes Kopplungsverbot gesehen wird. Wie die Behörde weiter ausführte, muss ein Bürgerbegehren eine eindeutig mit „Ja“ oder „Nein“ zu entscheidende Fragestellung enthalten. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof, so die Rechtsaufsicht, hat in einer Entscheidung vom 24. Februar 2000 verbindlich festgestellt, dass sich aus den gesetzlichen Vorgaben ein Verbot der Koppelung fachlich nicht zusammenhängender Materien ergebe. Dieses Koppelungsverbot gelte für das gesamte Verfahren einschließlich des Sammelns der für den Antrag erforderlichen Unterschriften.

Bürger muss Abstimmungsfreiheit haben

Der Bürger, so das höchste bayerische Gericht, muss bei Abstimmungen ein Höchstmaß an Abstimmungsfreiheit haben und seinen Willen so differenziert wie möglich zur Geltung bringen können. Dies ist bei der Fragestellung des eingereichten Bürgerbegehrens nicht der Fall, da hierbei der Bürger gezwungen wäre, über mehrere, sachlich nicht zusammenhängende Regelungsvorschläge „im Paket“ abzustimmen. Das vorliegende Bürgerbegehren, so das Landratsamt, mit der Fragestellung „Sind Sie dafür, dass der Rathausbau in Kirchahorn gestoppt wird und eine Verwaltungsgemeinschaft mit Waischenfeld, unter Vorbehalt einer Bürgeranlaufstelle in Kirchahorn, gebildet wird?“ enthält zwei Fragen, die sich auf unterschiedliche inhaltlich nicht miteinander verbindbare Themen beziehen. Denn, so die Behörde weitere „Soll der Rathausbau in Kirchahorn gestoppt werden?“ und „Soll eine Verwaltungsgemeinschaft mit Waischenfeld gebildet werden?“ sind zwei unterschiedliche Fragestellungen, die ein Bürger nicht unbedingt beide mit „Ja“ oder „Nein“ beantworten kann oder beantworten will, da es sich um zwei, objektiv, sachlich nicht zusammenhänge Fragen handelt. Deshalb ist die Fragestellung nicht zulässig, so das Landratsamt.

Unterschriften geprüft

Dem folgte der Gemeinderat. Eingangs verwies der Bürgermeister auf die Prüfung der eingereichten rund 300 Unterschriften – 180 sind für das Bürgerbegehren erforderlich - , die alle Vorgaben erfüllten. Nach dieser Entscheidung dürfte im Ahorntal allerdings die Diskussion um den Rathausneubau und eine mögliche Verwaltungsgemeinschaft mit Waischenfeld oder einem anderen Partner - bekanntlich hat sich auch die VG Mistelgau ins Spiel gebracht - weitergehen. Bürgermeister Gerd Hofmann hatte im Vorfeld bereits zur emotionalen Sitzung am 18. Mai zu verstehen gegeben, dass mit dem Antrag auf ein Bürgerbegehren alle Planspiele für den Bau eines neuen Rathauses auf Eis gelegt werden müssen. Dies hätte auch Auswirkungen auf die Verabschiedung des Haushalts 2017.

Entscheidung akzeptieren

Auf Kurier-Nachfrage äußerste sich nach der Sitzung Jonas Gleich, der das Projekt pro VG federführend mit rund zehn Gleichgesinnten gestartet hat, zur Entscheidung des Gemeinderates. "Diese müssen wir momentan akzeptieren", so Gleich, "und zunächst abwarten. Wir werden im Kreis der Initiatoren erstmals diskutieren und beraten wie wir weiter vorgehen. Durchaus denkbar ist, ein neues Verfahren mit anderer Fragestellung anzustoßen. Wir behalten uns jedenfalls weitere Schritte vor."

Lesen Sie hierzu auch den Artikel Räte begehren gegen Bürgerbegehren auf.