Diese wiederum scheinen genau zu einer Kerze zu passen, die der Angeklagte in seiner Wohnung hatte. Die Polizei war aufgrund seiner Vergangenheit als Brandstifter auf ihn aufmerksam geworden und durchsuchte seine Wohnung. Der 35-Jährige sei leicht alkoholisiert und nackt im Bett gelegen, als sie ihn vorläuft festnehmen wollten. „Er hat alles über sich ergehen lassen und schien nicht überrascht zu sein“, schildert der Polizist im Landgerichtssaal. Man habe zudem Taschentücher und ein Feuerzeug bei ihm gefunden. Beim Verhör habe der Mann recht selbstsicher gewirkt, so der Polizist. „Ihr könnt das eh nicht nachweisen“, soll er noch gesagt haben. Bisher bestreitet er die Tatvorwürfe.
Vorstrafe wegen mehrfacher Brandstiftung
Alles nur Zufall? Wenn man den Lebenslauf des Angeklagten ansieht, mag man das kaum glauben. Im November 2008 verurteilte ihn das Landgericht Halle wegen mehrfacher Brandstiftung und Sachbeschädigung zu einer Bewährungsstrafe von drei Jahren und drei Monaten. Damals gestand er alles.
Rache, Hass und Eifersucht
Wegen der Trennung von seiner Freundin aus Rache, Hass und Eifersucht habe er die verschiedenen Brände gelegt. Der Vater der Freundin war der örtliche Feuerwehrchef, der Brandstifter selbst Feuerwehrmann. Er zündete Müllcontainer an, setzte Stroh in einem Kälberstall in Brand und versuchte, das Gartenhaus des Kommandanten abzufackeln. Außerdem besprühte er die Autos seiner Feuerwehrkollegen mit Farbe und schlug die Scheiben ein. Und durch das zerstörte Fenster einer Werkstatt in der Grundschule warf er brennendes Material. Teils setzte er die Notrufe selbst ab und half bei den Löscheinsätzen. „Er fühlte sich von allen verlassen und beleidigt“, heißt es in dem Urteil, das Eckstein verlas. „Dabei versetzte er ein ganzes Dorf in Angst und Schrecken und streute Misstrauen unter den Bürgern und Feuerwehrleuten.“
Dieses Mal unschuldig?
Während der Mann diese Taten alle einräumte, bleibt er nun aber dabei, unschuldig zu sein und mit den Bränden in Kulmbach nichts zu tun zu haben. Bleibt spannend, was Gutachter Klaus Leipziger über den psychischen Zustand des Angeklagten am Ende der Verhandlung sagen wird. Der Prozess fortgesetzt.