Und die Zahl derer, die diesen Service nutzen, steigt unaufhörlich. 2013 gab es nach Angaben des Bundeswahlleiters rund 10,7 Millionen Briefwähler - ein Anteil von 24,3 Prozent aller Wähler. 1957 waren es nur 1,5 Millionen gewesen (4,9 Prozent). «Die Briefwahl ist in der Bevölkerung so beliebt wie nie zuvor und die einzige Form der Stimmabgabe, die noch Wähler hinzugewinnt», schreibt die Bertelsmann-Stiftung in einem 2016 vorgelegten «Factsheet» zur Briefwahl.
Bayern liegt vorne
Sie wird regional sehr unterschiedlich genutzt: Der Stiftung zufolge hatte bei der Bundestagwahl 2013 der bayerische Landkreis Passau mit 43,2 Prozent den höchsten Anteil an Briefwählern, während der Landkreis Bautzen 1 auf nur 11,9 Prozent kam. Auch die neun weiteren Kreise im Ranking mit den meisten Briefwählern liegen in Bayern.
Staatsrechtlich umstritten ist der Trend zur Wahl daheim schon länger. Denn es darf bezweifelt werden, dass alle ehernen Wahlgrundsätze in den eigenen vier Wänden eingehalten werden. Laut Artikel 38 des Grundgesetzes sind die Parlamentswahlen allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim. Doch die letzten drei Prinzipien können bei der Briefwahl nicht ebenso gut gewährleistet werden wie in einem öffentlichen Wahllokal. Denn: Es ist fraglich, ob der Wahlberechtigte daheim wirklich selbst, unbeobachtet und unbeeinflusst sein Kreuzchen gemacht hat. Kontrollieren kann das niemand.
Karlsruhe mehrfach beschäftigt
Dieses Problem beschäftigte mehrfach das Bundesverfassungsgericht. Zuletzt war das 2013 der Fall, allerdings mit Blick auf die Europawahlen. Die obersten Richter befanden seinerzeit, dass «die Ermöglichung der Briefwahl ohne Angabe von Gründen bei der Europawahl verfassungsgemäß ist.» Die Grundsätze der freien und geheimen Wahl sowie der Öffentlichkeit der Wahl würden hierdurch nicht verletzt.
Auch der Chemnitzer Politikwissenschaftler Eckhard Jesse sieht kein Problem. Die Briefwahl lasse sich gut rechtfertigen: Die Partizipation der Wahlberechtigten steige beträchtlich und die Quote der ungültigen Stimmen bei den Briefwählern liege stets unter jener in den Wahllokalen. Er ist überzeugt: «Viele beantragen die Briefwahlunterlagen schlicht aus Bequemlichkeit.»
Kein perfektes Wahlrecht
Ulrich Battis, emeritierter Staatsrechtler der Humboldt-Universität Berlin, sieht den Trend indes mit Skepsis. Briefwahl dürfe nicht von der Ausnahme zur Regel werden. Er ist der Meinung, dass sich das Bundesverfassungsgericht erneut mit der Briefwahl befassen sollte, wenn deren Anteil auf 30 oder gar 40 Prozent steige. Aber, so sagt er: «Es kann kein perfektes Wahlrecht geben.»
Der Göttinger Jurist und Privatdozent Alexander Thiele verweist auf einen wichtigen Aspekt der Briefwahl, der zur Verfälschung der Wahlergebnisse führen könne: Die Gleichzeitigkeit der Stimmabgabe. Das Problem: Meinungen und Ansichten seien einem ständigen Wandel unterworfen. Erstrecke sich die Möglichkeit zur Briefwahl über einen längeren Zeitraum, so «kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich einige Briefwähler am eigentlichen Tag der Wahl vielleicht anders entschieden hätten».
Zeitpunkt nicht egal
Im Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd) wies Thiele darauf hin, dass die Gleichzeitigkeit der Wahl «ein Teilaspekt der Gleichheit der Wahl ist». Die Politik tue so, als wäre der Zeitpunkt der Stimmabgabe völlig egal, bemängelt er. Die Briefwahl müsse die Ausnahme bleiben und nicht zur Regel werden: Denn sonst gebe die Stimmenauszählung am Wahlabend möglicherweise die wirklichen Mehrheitsverhältnisse nicht (mehr) zutreffend wieder.
Thiele argumentiert, durch eine «grundlose» Briefwahl, wie sie inzwischen besteht, animiere die Regierung regelrecht dazu, per Brief zu wählen, und erhöhe das Risiko eines verfälschten Wahlergebnisses. «Die Briefwahl sollte wieder nur in besonderen Fällen zulässig sein, auch wenn die Stimmabgabe damit erneut etwas unbequemer werden würde», sagt der Jurist.