Bremst Landratsamt Hausbau am Dorf?

Von Peter Engelbrecht
Junge Leute wollen auf dem Dorf bauen, doch es gibt keine Baugenehmigung. Begründung: Außenbereich. Symbolfoto: Armin Weigel/dpa/Archiv Foto: red

Ein schmuckes Haus auf dem Dorf zu bauen, ist der Wunschtraum vieler Einheimischer. Gerade junge Leute wollen in ihrem Heimatort bleiben und hier Eigentum schaffen. Eigentlich eine gute Idee, auf diese Weise der Landflucht entgegenzuwirken. Doch immer wieder gibt es Probleme mit dem Landratsamt Bayreuth, das Bauanträge am Ortsrand nicht genehmigt.

 
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Dem Gemeinderat in Mistelgau war deshalb der Kragen geplatzt. Bei der Sitzung im Juli 2017 standen sechs Bauangelegenheiten auf der Tagesordnung, die laut dem Gremium teilweise noch einmal mit dem Landratsamt besprochen werden sollten. Dabei ging es unter anderem um einen Hausneubau hinter dem elterlichen Anwesen, die Ausweisung von Bauplätzen in Obernsees sowie drei Neubauten auf dem Land. Das Landratsamt hatte die meisten der Vorhaben abgelehnt und mitgeteilt, es bestehe im Nachhinein weder Handlungs- noch Gesprächsbedarf. „Der Gemeinderat findet das Schreiben eine Frechheit und sieht sich in der kommunalen Selbstverwaltung verletzt“, hieß es im Sitzungsprotokoll. Bürgermeister Karl Lappe und sein Stellvertreter Heinrich Richter sollten nochmals mit dem Landratsamt verhandeln.

Streitfrage Außenbereich

Zwischenzeitlich habe sich „ein bisschen was entspannt“, es habe mehrere Gesprächstermine im Landratsamt gegeben, lautete nun die Bilanz von Lappe. Grundsätzlich gehe es um das umstrittene Thema Außenbereich: Wo endet die Ortschaft? Ist der Bau eines Hauses noch möglich oder nicht? Inzwischen sei bei einem geplanten Hausbau die Bauvoranfrage positiv weitergeleitet worden, teilte Lappe mit. Die Ausweisung von Bauplätzen in Obernsees sei vom Landratsamt abgelehnt worden, werde nicht mehr weiterverfolgt. Und: Bei einem geplanten Neubau habe der Bauherr einen Rückzieher gemacht. Der Gemeinderat lege nun einmal seinen Ermessensspielraum bei der Befürwortung von Bauvoranfragen oder Bauplänen großzügig aus, um Leute auf dem Land zu halten, erläuterte Lappe. Doch eine Dauerauseinandersetzung mit dem Landratsamt „macht keinen Sinn, wir müssen zusammenarbeiten.“ Dennoch sieht Lappe für eine Lückenbebauung im Alten Dorf von Mistelgau keine Chance, denn alle Plätze seien schon vergeben.

Probleme auch in Waischenfeld

Auch der Waischenfelder Bürgermeister Edmund Pirkelmann wünscht sich vom Landratsamt „ein bisschen Gespür“ für das Bauen auf dem Land. „Angesichts der demografischen Entwicklung sind wir dankbar für jedes Vorhaben.“ Jedes Mal eine Ortsabrundungssatzung zu erlassen, sei ein zu großer bürokratischer Aufwand. „Dort, wo die Kommune ihr Einvernehmen erteilt, sollte auch das Landratsamt zustimmen“, betonte er. In Löhlitz, wo es eine Baulücke für zwei Häuser und dazu noch zwei Bauwillige gebe, verlange das Landratsamt eine Ortsabrundungssatzung. Begründung: Außenbereich. „Das ist nicht nachvollziehbar“, widersprach Pirkelmann. Er verwies darauf, dass am Ortsrand die Erschließung häufig kein Problem sei: oft seien Straße, Wasserleitung, Strom und Internet schon vorhanden.

Landratsamt: Jederzeit zu Gespräch bereit

Das Landratsamt sei „jederzeit bereit“ für Gespräche zu einzelnen Bauvorhaben, versicherte der stellvertretende Pressesprecher Herbert Retzer. Bei den betreffenden Vorhaben in der Gemeinde Mistelgau hätten mehrere Besprechungen stattgefunden. Das Landratsamt habe eines der Vorhaben mit Vorbescheid positiv entschieden, für die weiteren bestehe kein Gesprächsbedarf. Ob für die Genehmigung eines Bauvorhabens am Ortsrand eine entsprechende Satzung oder ein Bebauungsplan erforderlich ist, hänge vom Einzelfall ab. Sollte ein „städtebaulicher Bezug“ zur vorhandenen Bebauung fehlen, liege ein Vorhaben im Außenbereich, dieser sei von jeglicher Bebauung freizuhalten, betonte Retzer. Um das Bauen dennoch zu ermöglichen, hätten die Gemeinden die Möglichkeit, eine entsprechende Satzung oder einen Bebauungsplan zu erlassen.

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