Funkzelle reicht 15 Kilometer
Die Auswertung der Funkzelle, also der Handydaten, in Hummeltal beweist: Der Angeklagte hat sich bis in die Morgenstunden hinein um Hummeltal aufgehalten. Daran besteht kein Zweifel. Die Funkzelle könne einen Kreis von 15 Kilometer umfassen, sagt der Kripo-Beamte. Der Angeklagte hätte bei einer Geliebten sein können, im Wirtshaus, bei den Eltern, argumentiert der Verteidiger. Aber der Angeklagte hat keine plausible Erklärung dafür, wo er war.
Wer soll es gewesen sein, wenn nicht der Angeklagte? Die Zeugen scheinen sich sicher zu sein. Der Verteidiger nicht. Glabasnia zählt auf, wer alles ein Motiv haben könnte:
Die Ex-Freundin: Sie kenne den Angeklagten gut. Sie wisse, er ist vorbestraft und aufbrausend. Viele würden das bestätigen. Sie soll geäußert haben, der Angeklagte „gehöre verräumt“. Träumte sie vom Ende des Sorgerechtsstreits? Indem sie den Kindsvater hinter Gitter bringt, fragt Glabasnia.
Die Eltern der Ex-Freundin: Sie kümmern sich um das gemeinsame Kind. Die Tochter ist alkoholkrank. Vielleicht fürchten sie, das Enkelkind zu verlieren, weil es ins Heim kommen könnte. „Kennen wir die Abgründe der menschlichen Seele? Wissen wir, wie tief die Liebe zu einem Enkelkind gehen kann?“, fragt der Verteidiger.
Der „Liebhaber“ der Ex: Mit ihm war die Ex-Freundin in der Tatnacht in der Kneipe. Er gibt ihr ein Alibi, sagt, sie habe in dieser Nacht bei ihm geschlafen. Der Verteidiger unterstellt daraufhin ein sexuelles Verhältnis. „Vielleicht wollte er ihr imponieren, vielleicht wollte er den Angeklagten ihr zu Liebe aus dem Weg schaffen?“
Zu viele offene Fragen, sagt der Verteidiger. Er verlangt Freispruch. Doch das Schöffengericht entscheidet anders: zwei Jahre und vier Monate Haft. Zwei Monate sind dafür, dass der Angeklagte die Ex-Freundin bedroht hat.
Ein aufbrausender, emotionaler Angeklagter mit Motiv und ohne Alibi. Sein Auto wurde gesehen. „Diese Indizien reichen uns als Indizienkette aus“, sagt Richterin Kayser zu dem Urteil. Dazu seine Lüge, er habe sich in Bamberg im Bett befunden.
Auch an der Brandstiftung zweifelt das Gericht nicht, es vertraut den ermittelnden Beamten. „Ihr Versuch, den Brandermittler in die Nähe der Falschaussage zu bringen, ist falsch“, sagt Kayser mit Blick auf den Verteidiger.
Ende des Prozesses. Der Angeklagte dreht sich zu den Zeugen und Zuhörern um, die hinten im Gerichtssaal sitzen. Er ruft wütend: „Jetzt habt ihr endlich, was ihr immer wolltet!“
Gegen das Urteil kann der 35-Jährige Berufung oder Revision einlegen.