Wut über die Zerstörung der "großen Liebe"
Der Nachbar berichtete vor Gericht, er habe die Angeklagte stützen müssen, ihr eine Portion Nudeln gemacht und sie danach über die Straße gebracht. Dort musste er erst per Telefon klären, dass ihm die Türe geöffnet wurde. In der Wohnung geriet die Angeklagte angesichts jener Männer, die ihre "große Liebe zerstört" hätten, außer sich. Sie randalierte, es soll zu einer Schlägerei gekommen sein, in deren Verlauf auch die Angeklagte verletzt worden sei. Der Nachbar zog sich zurück, bald erhielt er einen Anruf aus der Tatwohnung. Der Anrufer sprach von einer "Bluttat".
Die Aussage des Nachbarn baute der erneut geladene Gerichtspsychiater Thomas Wenske in sein erweitertes Gutachten ein: Nunmehr könne er einen Vollrausch nicht mehr ausschließen.
Andere Zeugen sahen den Zustand nicht so extrem
Die Frage für den weiteren Verlauf des Prozesses: Kann man der Aussage eines einzigen Zeugen folgen? Polizisten, die mit der Angeklagten nach der Tat zu tun hatten, beschrieben die Angeklagte nämlich nicht als völlig weggetreten, sie berichteten allerdings von einer höchst seltsamen Aussage der Angeklagten - mehrfach soll die 22-Jährige auf die Frage, was mit dem Verletzten passiert sei, des Satz gesagt haben: "Der ist in eine Salami gefallen." Also nicht in ein Messer beim Salami-Schneiden.
Wie Ankläger Holger Gebhardt, Verteidiger Karsten Schieseck und danach das Gericht die Beweislage werten werden, dürfte am Freitag, 14. Juli, bekannt werden: Dann sollen die Plädoyers gehalten und auch das Urteil verkündet werden.