„Ich hatte private Probleme und die falschen Freunde“, sagt er. Heute sei er in psychologischer Behandlung und habe sich geändert. „Ich entschuldige mich bei den Betroffenen und meiner Familie.“
Die Staatsanwaltschaft fordert wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Führerschein in zwei Fällen sowie vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und gefährlicher Körperverletzung ein Jahr Haft auf Bewährung. Seit das Berliner Landgericht im Februar 2017 - nicht rechtskräftig - zwei Raser wegen Mordes verurteilt habe, habe sich der Blick auf solche Taten verändert (Az.: 4 StR 399/17). „Der Angeklagte spricht selbst von seiner „Arschlochphase“ - hoffen wir also auf Läuterung“, sagt der Staatsanwalt.
Komplexe mit dem Auto kompensiert
Die Verteidigung schließt sich dem Antrag weitgehend an. „Mein Mandant war einer von vielen, die ihre Komplexe mit dem Auto kompensieren. Er hat sich nach dem Unfall von der Szene feiern lassen. Doch die Phase als Raser und Poser hat er hinter sich. Auch ihn haben die Unfallbilder schockiert“, meint der Anwalt.
Im Besucherbereich des Gerichts verfolgen mehrere Verkehrspolizisten die Verhandlung. Sie zeigen sich mit dem Urteil weitgehend zufrieden. „Wichtig sind uns die zwei Jahre Fahrverbot. Was die Behauptung angeht, der junge Mann habe sich geändert - schauen wir mal“, sagt ein Beamter, der namentlich nicht genannt werden will.