Die Richterin konnte das nicht nachvollziehen, denn der Vater des jungen Mannes hatte selbst eine Drogenvergangenheit, was der Sohn auch mitbekam. Als Zeuge wurde ein Polizeibeamter verhört. Er bestätigte die Aussagen der beiden Männer grundsätzlich. Die Liste mit den Namen der Drogenkonsumenten nahm ihm viel Arbeit ab. Dadurch konnten viele Verbrechen aufgeklärt werden.
Am Ende der Verhandlung forderte die Staatsanwaltschaft die beiden Männer nach Jugendstrafrecht zu verurteilen, das empfahl auch die Jugendgerichtshilfe. Die Anklage der beiden wurde bestätigt. Den beiden Männern wurden acht Verbrechenstatbestände zugeordnet.
Vergleichsweise milde Drogen
Nach Erwachsenenstrafrecht steht für jedes einzelne Verbrechen ein Jahr Gefängnis. Zugute hielt der Staatsanwalt den Heranwachsenden, dass sie die umfangreiche Liste erstellten und so zahlreiche Folgeverfahren in die Wege geleitet werden konnten. Sie haben keine Vorstrafen und es handelte sich nur um Haschisch und Marihuana, vergleichsweise milde Drogen. Aber immerhin waren es acht Verbrechenstatbestände in einem kurzen Zeitraum. In der Zeit verkauften die Angeklagten fast ein Kilo Drogen an 42 Kunden, das sei eine sehr große Menge. Deshalb forderte er eine Jugendstrafe von zwei Jahren und drei Monaten. Die Frage nach Bewährung stellte sich ihm nicht.
Jugendstrafe auf Bewährung gefordert
Die Rechtsanwältin des 19-jährigen Beschuldigten forderte ebenso, ihren Mandanten nach Jugendstrafrecht zu bestrafen, sie beantragte sechs Monate und auf Bewährung. Auch der Anwalt des anderen Angeklagten forderte eine Jugendstrafe von sechs bis neun Monaten auf Bewährung. Für ihn ist nicht die Länge der Haftstrafe wichtig, sondern die Länge der Bewährung.
Richterin Andrea Deyerling verurteilte die beiden jungen Pegnitzer zu einer Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung, außerdem müssen die beiden eine Woche in den Warnschussarrest. Eine Geldauflage von 2000 Euro für den 19-Jährigen und 2200 Euro für den 20-Jährigen müssen sie ebenfalls bezahlen und zur Kontrolle, dass sie abstinent sind.