Mittlerweile sei er in einer Suchtklinik in Leipzig untergebracht, berichtete der Angeklagte. Nach seinem Gefängnisaufenthalt sei er nicht mehr klargekommen, deshalb habe er sich schon während der Haft um einen Therapieplatz bemüht. Für die Zeit danach kümmere er sich bereits jetzt umeine Wohnung, einen Job und eventuell auch um einen Ausbildungsplatz, beteuerte der Mann. Seit Anfang Mai lebe er völlig abstinent von Drogen und Alkohol.
Strafe auf Bewährung ausgesetzt
Richterin Sieglinde Tettmann entschied sich in ihrem Urteil für den klassischen Mittelweg. Sie blieb bei vier Monaten, setzte die Freiheitsstrafe allerdings auf Bewährung aus. Der Angeklagte habe schon im Ermittlungsverfahren gestanden, habe offene Worte zu seinem Drogenproblem gefunden und eine Therapie in Angriff genommen. „Das alles war die einzige Chance auf Bewährung.“