Anwalt: Unschuldige Bürger
Bei den jetzt des Betrugs bezichtigen Personen handle es sich „angenommen um nicht vorbestrafte rechtstreue Bürger“, die nicht gewusst hätten, unter welchen Umständen eine Bezuschussung erfolgt oder nicht. Auch die AOK habe dies ihren Versicherten nicht erläutert. Für Schmidtgall ist klar: „Hier wird die strafrechtliche Verantwortlichkeit völlig unlauter auf nichts ahnende Mitglieder der AOK verschoben, obwohl von einer Aufklärungspflicht der Kasse auszugehen ist und nicht anders herum.“
Und noch einen weiteren Verantwortlichen sieht Schmidtgall und spricht ganz konkret das Fitnessstudio selbst an. Das habe, wie der Anwalt erklärt, Kursteilnehmer ganz gezielt mit der Begründung zu Vertragsabschlüssen bewogen, dass sich ja die monatlichen Beiträge an das Studio durch die Zuzahlung der AOK verringerten.
Hohe Studiobeiträge schmackhaft gemacht
So sind laut Schmidtgall zumindest seinen Mandanten die hohen monatlichen Beitragsgebühren schmackhaft gemacht worden. Der Anwalt wird deutlich. Durch diese Art der „Bezuschussung“ habe sich das Studio einen Wettbewerbsvorteil verschafft.
Ermittlungen laufen seit drei Jahren
Dass sein Unternehmen solche Vorteile gehabt habe, weist der Betreiber des Studios im Gespräch mit dem Kurier zurück. Er kann nicht verstehen, warum Mitglieder des Studios schlechter gestellt sein sollen als Personen, die nur für einen Kurs zu ihm kommen und verweist darauf, dass die Praxis der AOK nicht von allen Krankenkassen gepflegt werde. Seit dem Besuch der Polizei vor drei Jahren fülle man jetzt die Teilnahmebescheinigungen anders aus und verweise eigens auf die Verrechnung mit den Studiogebühren.
Worauf der Studiobesitzer Wert legt: Sein Unternehmen habe keinerlei finanziellen Vorteil gehabt. Die drei Jahre Ungewissheit empfindet der Firmeninhaber als sehr belastend. Recht viel mehr kann der Fitness-Unternehmer zu der Sache derzeit nicht sagen, denn auch gegen ihn wird in dieser Sache ermittelt. Seit drei Jahren bereits. Der Verdacht lautet auf Beihilfe zum Betrug, bestätigt Oberstaatsanwältin Juliane Krause von der Staatsanwaltschaft in Bayreuth. Das Verfahren sei aber noch nicht abgeschlossen, die Anklage noch nicht erhoben.