Viele der Zuhörer machten dann nach Muschlers Erklärung den alten Hochbehälter als Wurzel allen Übels aus und sahen eine Lösung darin, eben einen neuen mit weniger Fassungsvermögen zu bauen. Diesen Vorschlag erteilte Muschler eine Absage. Damit wäre die vorgeschriebene Wasserspeicherung in Trockenzeiten gefährdet sowie die Rückhaltung für Löschwasser: Käme kein Trinkwasser mehr aus dem Hahn, wäre das das Todesurteil für die Quelle.
Keine schnellen Löungen
Lösungen hatte auch Muschler nicht parat. Für ihn habe das Wasserversorgungsystem in Leups "Substanz", könne nach "erheblichen" Investitionen in die Leitungen, auch weiterhin betrieben werden, aber eben mit einem Risiko. Und das möchte die Juragruppe eben nicht eingehen und lieber von Bodendorf aus Leups versorgen, auch wenn das teuerer kommt. Oder: Man chlort das Wasser, um eventuellen Keimen den Garaus zu machen . Das war die einzige Lösung, die Muschler den Leupsern geben konnte - eine technische.
Landwirt gegen Juragruppe
Thümmler und Hümmer verwiesen auf den Wasserzweckverband, der letztendlich entscheide, ob in Leups in die dortigen Quellen investiert wird, oder nicht. Den Leupsern bleibt jetzt weiterhin das Kopfzerbrechen, wie sie an ihrem Wasser festhalten können. Zunächst blickt man mit Spannung darauf, was das Verwaltungsgericht in Sachen Landwirt gegen Juragruppe spricht. Am 12. Dezember soll es soweit sein.