In der Praxis wird draufgezahlt Bayreuther Facharzt spricht über seine Finanzen

Frank Schmälzle
 Foto: red

Dass sich Ärzte ja doch nur die Taschen vollstopfen und im aktuellen Honorarstreit mit den Krankenkassen zu gierig sind, das kann er nicht mehr hören. Ein Bayreuther Facharzt hat für den Kurier seine Bücher offengelegt. Er sagt: „Wenn sich das System nicht grundlegend ändert, wird es meine Praxis in ein paar Jahren nicht mehr geben.“ Und: Er fühlt sich keineswegs als Einzelfall.

 
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„Raten Sie mal, was so eine ganz normale Praxis wie meine im Monat an Kosten versursacht?“ Der Facharzt, der vom Land nach Bayreuth umzog, um mit mehr Privatpatienten ein bisschen weniger Minus zu schreiben, lässt den Reporter spekulieren. Am Ende hilft er ihm auf die Sprünge: Im laufenden Monat sind es etwa 12.000 Euro, die für Personal und Miete, für Energie und Geräte notwendig sind. „Und das ist mein Bescheid von der Kassenärztlichen Vereinigung“: 19.475 Euro billigt ihm die KV Bayern für die Behandlung von Kassenpatienten in diesem Quartal zu. Wenn er mehr macht, sagt der Arzt, bekomme er die zusätzliche Leistung „nur noch im Cent-Bereich“ vergütet. Die Kosten der Behandlung hätte er dann allerdings trotzdem.

Vergütungen sind "sittenwidrig"

36.000 Euro Aufwand im Quartal stehen knapp 20.000 Euro Einnahmen gegenüber: „Dass wir Ärzte immer wieder zu hören bekommen, wir hätten ein gesichertes Einkommen durch die KV, ist der blanke Hohn“, sagt der Mediziner, der ungenannt bleiben möchte. Draufzahlen müsse er, die Behandlung der Kassenpatienten mitfinanzieren – zumal die quartalsmäßigen Zahlungen der KV Bayern variieren: Es waren auch schon mal nur 15.000 Euro, der Facharzt hat den Bescheid in seinen Unterlagen. „Für meine Begriffe sind solche Vergütungen schlicht und einfach sittenwidrig.“

Steigern könnte der Mediziner die Summe aus dem System der gesetzlichen Krankenversicherungen nur, wenn er deutlich mehr Patienten behandelt als ihm vergütet werden. Die Vierteljahreszahlungen der KV orientieren sich am Vergleichszeitraum des Vorjahres. Der Mehraufwand jetzt würde also ein Jahr später berücksichtigt. Die Krux an dieser Regelung: Kaum eine Praxis kann ein Jahr lang in Vorleistung gehen. „Man kann der Insolvenz also fast nicht entgehen.“

Foto: pa


Den ausführlichen Bericht lesen Sie in der Wochenendausgabe (22. September) des Nordbayerischen Kuriers

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