Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung 2014 verweigert
Dass der zeitweise Auszug doch Folgen haben sollte, erfuhr die Frau im Juli 2014, als sie routinemäßig ihre Aufenthaltsgenehmigung verlängern lassen wollte. Dies lehnte das Ausländeramt der Stadt Bayreuth ab, weil es den Bestand der Ehe bezweifelte.
Auf welche Fakten das Amt seine Entscheidung stützte, blieb während der gesamten Verhandlung unklar. Offenbar war dem Amt suspekt, dass die beiden – zeitweise mit einem großen Hund – sich nur dreißig Quadratmeter Wohnfläche teilen. Das Paar selbst stört das offenbar nicht. „Wir kommen gut miteinander aus“, versicherte der Ehemann.
Bescheid zurückgenommen
Da den Vertretern des Ausländeramts auch in der Verhandlung keine stichhaltigen Gründe für die Verweigerung des weiteren Aufenthalts einfielen, nahmen sie den angefochtenen Bescheid zurück und verpflichteten sich, die Aufenthaltserlaubnis zu verlängern – wieder um ein Jahr. Die Vorsitzende Richterin Angelika Janßen machte kein Geheimnis daraus, dass die Stadt den Prozess ohnehin verloren hätte. So aber wurde das Verfahren eingestellt. Die Kosten muss die Stadt Bayreuth tragen. Die Eheleute fielen sich noch im Gerichtssaal in die Arme.