Bayreuth: Zum Eheglück verurteilt

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Archivfoto: Arne Dedert Foto: red

Die Stadt Bayreuth unterliegt vor dem Verwaltungsgericht einer Kenianerin. Sie wollte der Frau den weiteren Aufenthalt in Deutschland verweigern.

 
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Sich in Deutsche zu verlieben, kann große Risiken bergen. Dies gilt vor allem für Männer und Frauen aus Ländern außerhalb der Europäischen Union. Schon bei einem größeren Ehestreit oder einer kurzzeitigen Trennung riskieren sie, nicht nur den Partner zu verlieren, sondern auch aus Deutschland hinausgeworfen zu werden. Grund: Ihre Aufenthaltserlaubnis ist oft an eine makellos funktionierende Ehe gebunden.

Scheidung wird oft nicht abgewartet

Im Zweifelsfall warten die Ausländerbehörden eine etwaige Scheidung gar nicht ab, ehe sie dem Ausländer den weiteren Aufenthalt verweigern. Nächster möglicher Schritt wäre dann die Ausweisung. Dies drohte auch einer Kenianerin, die jetzt vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth gegen die Ausländerbehörde der Stadt Bayreuth klagte.

Die heute 52-jährige Frau hatte 2007 in ihrem Heimatland einen zwei Jahre älteren Mann aus Mittelfranken kennen gelernt. 2009 heirateten die beiden in Mombasa. Nachdem sie den erforderlichen Sprachkurs absolviert hatte, zog die Frau 2011 nach Deutschland. Das Paar bezog eine gemeinsame Wohnung im Landkreis Bayreuth.

Krise 2013

Im September 2013 muss es eine gehörige Krise gegeben haben, denn die Frau zog in das Bayreuther Frauenhaus. Was genau geschehen war, wurde schon auf Grund unzulänglicher Übersetzungskünste im Termin vor dem Verwaltungsgericht nicht deutlich. Gewalttätigkeiten habe es auf keinen Fall gegeben, versicherte die Frau. Von „kulturellen Unterschieden“ sprach ihr Ehemann. Auf keinen Fall habe man aber an eine Scheidung gedacht.

Nach etlichen Telefonaten vertrugen sich die beiden wieder; im Februar 2014 zog die Frau zurück zu ihrem Ehemann. Wenig später zogen beide nach Bayreuth und meldeten sich bei der Stadt ordnungsgemäß unter derselben Adresse an.

Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung 2014 verweigert

Dass der zeitweise Auszug doch Folgen haben sollte, erfuhr die Frau im Juli 2014, als sie routinemäßig ihre Aufenthaltsgenehmigung verlängern lassen wollte. Dies lehnte das Ausländeramt der Stadt Bayreuth ab, weil es den Bestand der Ehe bezweifelte.

Auf welche Fakten das Amt seine Entscheidung stützte, blieb während der gesamten Verhandlung unklar. Offenbar war dem Amt suspekt, dass die beiden – zeitweise mit einem großen Hund – sich nur dreißig Quadratmeter Wohnfläche teilen. Das Paar selbst stört das offenbar nicht. „Wir kommen gut miteinander aus“, versicherte der Ehemann.

Bescheid zurückgenommen

Da den Vertretern des Ausländeramts auch in der Verhandlung keine stichhaltigen Gründe für die Verweigerung des weiteren Aufenthalts einfielen, nahmen sie den angefochtenen Bescheid zurück und verpflichteten sich, die Aufenthaltserlaubnis zu verlängern – wieder um ein Jahr. Die Vorsitzende Richterin Angelika Janßen machte kein Geheimnis daraus, dass die Stadt den Prozess ohnehin verloren hätte. So aber wurde das Verfahren eingestellt. Die Kosten muss die Stadt Bayreuth tragen. Die Eheleute fielen sich noch im Gerichtssaal in die Arme.

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