Die Sicherheitswacht-Mitarbeiter können einen auf frischer Tat ertappten Straftäter bis zum Eintreffen der Polizei festhalten. Doch nach dem „Jedermannsrecht“ darf das jeder andere Bürger auch. Die Sicherheitswacht kann Menschen anhalten, befragen und deren Personalien feststellen. Sie kann einen Platzverweis aussprechen – und per Funk die Polizei anfordern, wenn es brenzlig wird.
Ein Funkgerät und Pfefferspray
Zur Terrorabwehr taugen die Freiwilligen nicht; ihre Ausrüstung ist karg. Das Funkgerät erhalten sie auf der Polizeiwache, Pfefferspray haben sie zum Selbstschutz dabei. Allein ihre Präsenz soll abschreckend wirken auf potenzielle Straftäter.
Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sieht das so: „Bürger schützen Bürger. Sie stärken das Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung.“
Gewerkschaft gegen Billig-Polizei
Kritik an der Sicherheitswacht äußern die Landtags-Grünen, die Gewerkschaft der Polizei (GdP) und Strafrechtler. Der Bürger verdiene voll ausgebildete Beamte und keine Billig-Polizei, sagt GdP-Landesvorsitzender Peter Schall. Der stellvertrende SPD-Chef Ralf Stegner tat kürzlich kund, die öffentliche Sicherheit sei „kein Feld für Crashkurs-Ordnungshüter“.
Bewerben können sich Frauen und Männer zwischen 18 und 60 Jahren
Für die Sicherheitswacht können sich Frauen und Männer bewerben, die mindestens 18 und höchstens 60 Jahre alt sind, durch Zeugnis eine abgeschlossene Schul- oder Berufsausbildung nachweisen Zuverlässigkeit und Verantwortungsbereitschaft bewiesen haben und einen guten Ruf besitzen bereit sind, für diese Aufgabe im Durchschnitt 15 Stunden monatlich zur Verfügung zu stehen am Einsatzort oder in der nächsten Umgebung wohnen.