Eine Hand filmt, die andere schlägt
Das Video widerlegt laut Urteil die Behauptung des Angeklagten, er sei betrunken gewesen: Wer mit der einen Hand filme und mit der anderen gezielt schlage, könne nicht betrunken sein.
Der Kern des Schuldspruchs lautet: Adrian O. hat während der brutalen Misshandlungen erkannt, dass Roman Z. infolge der Verletzungen sterben könnte – und das habe der Angeklagte in Kauf genommen. Bedingter Tötungsvorsatz also. Dazu kommt das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe.
Sexualbezogene Beleidigungen
Das Gericht sprach Adrian O. auch wegen Vergewaltigung schuldig. Die Pfählung sei rechtlich gesehen ein solches Verbrechen, auch deshalb, weil Adrian O. während der Pfählung üble sexualbezogene Beleidigungen äußerte – auch sie sind auf der Tonspur des Videos dokumentiert. Verteidiger Wolfgang Schwemmer hatte in seinem Plädoyer die Vergewaltigung verneint.
Verteidiger hält Tötungsvorsatz nicht für erwiesen
Schwemmer hatte sich auch gegen den Schuldspruch wegen Mordes gewandt und eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge beantragt. Es sei nicht erwiesen, dass Adrian O. den möglichen Tod von Roman Z. erkannt habe.
Adrian O. wollte "abhauen"
Diesem Argument hielt das Gericht im Urteil dies entgegen: Schon am Abend des 8. Februar verschickte der Angeklagte eine Handynachricht an Kollegen, nach der er „abhauen“ müsse und er dafür Geld brauche. Tatsächlich tat sich in der Belegschaft der Firma, für die die zwei Polen Roman Z. und Adrian O. tätig waren, bemerkenswertes: Zwei Männer wurden von Ludwigshafen nach Bayreuth geschickt, um wegen der „Schlägerei“ nach dem Rechten zusehen. Sie fanden die Leiche, wollten aber mit der Sache nichts zu tun haben. Statt dessen gaben sie Adrian O. 50 Euro, die der für seine – letztlich erfolglose – Flucht vom Tatort nutzte. Via Western-Union erhielt Adrian O. weitere 40 Euro von einem Freund. Er wurde gefasst, wenige Minuten, bevor er in einen Fernbus nach Polen steigen wollte.
Ob Verteidiger Schwemmer Revision einlegt, hat er noch nicht entscheiden.
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