Es könnte aber auch eine Schutzbehauptung sein. Am frühen Mittwochabend vernahm das Gericht nämlich einen Zeugen aus Polen, der bis kurz vor der Tat auf der Baustelle in der Rathstraße mitgearbeitet hatte. Am Nachmittag des Tattages, also vermutlich während des mutmaßlich mehrstündigen Tatgeschehens, telefonierte dieser Zeuge dreimal mit Adrian O. Zunächst habe der Angeklagte berichtet, er habe Roman Z. „geschlagen“ und ihn mit einem Spatenstiel gepfählt.
"Prüfe nach, ob er noch atmet"
Der Zeuge aus Polen sagte vor Gericht aus: „Ich dachte, dass das ein dummer Scherz ist.“ Dann habe Adrian O. ihm berichtet: „Vielleicht lebt er nicht mehr.“ Der Zeuge weiter: „Er sagte, dass er nicht atmet.“ Der Zeuge forderte den Angeklagten auf, nachzuprüfen, ob Roman Z. noch lebe: „Schau, ob er noch atmet und melde das dem Rettungsdienst.“ Adrian O. befolgte dies offenbar, denn der Zeuge hörte ihn am Telefon sagen: „Aha, er atmet.“ Und danach hörte der Zeuge die Stimme von Roman Z., der sagte: „Deck mich zu, mir ist kalt.“
Ein Indiz, das für Tötungsvorsatz sprechen könnte
Die drei Telefonate waren zwischen 15.27 und 17.47 Uhr. Der Schilderung des Zeugen zufolge hat sich Adrian O. Sorgen um den Gesundheitszustand von Roman Z. gemacht. Ein gewichtiges Indiz, dass er den Tod des Schwerverletzten für möglich gehalten haben könnte. Das wäre dann zumindest bedingter Tötungsvorsatz. Denn den Rettungsdienst alarmierte Adrian O. nicht. Auch wenn er behauptet, die deutsche Notrufnummern nicht zu kennen – die Polizeiinspektion Bayreuth ist Luftlinie nur wenige Hundert Meter vom Tatort entfernt.
Auch der Gutachter tut sich beim Motiv schwer
Psychiater Thomas Wenske attestierte Adrian O. volle Schuldfähigkeit. Vor allem die Zeitdauer der Tat und das vom Angeklagten selbst aufgenommene Smartphonevideo von Teilen der Tat spreche gegen eine Affekttat oder gegen die vom Angeklagten behauptete Alkoholisierung. Zum möglichen Motiv sagte Wenske: „Schwierig zu erklären.“ Verteidiger Wolfgang Schwemmer griff am Mittwochabend nach dem letzten Strohhalm: Er will Adrian O.’s damalige Freundin aus Polen als Zeugin hören. Sie habe während und nach der Tat mit dem Angeklagten telefoniert.
Das Schwurgericht verhandelte fast bis 20 Uhr am Mittwochabend. Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt.